Meyer hält Verschiebung von Bundesrichterwahlen für «verfehlt»
Noch-Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer hält persönlich eine allfällige Verschiebung der Bundesrichterwahlen vom Mittwoch für «verfehlt».

Das Wichtigste in Kürze
- Noch-Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer würde die Bundesrichterwahlen nicht verschieben.
- «Sie lösen damit kein einziges Problem», sagte er heute zum Ständerat.
Die SP will mit einem Rückweisungsantrag die Gesamterneuerungswahlen auf die Wintersession 2020 verschieben.
Weil die SVP ihrerseits einen Antrag stellen wird, den in Ungnade gefallenen eigenen SVP-Richter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen, will die SP ihrerseits bis zur Wintersession von der Gerichtskommission den Nachweis, dass Zweifel an der Unabhängigkeit «gewisser Bundesrichterinnen bzw. Bundesrichter gegenüber allfälligem Druck von politischen Parteien« unbegründet sind.
Meyer: «Sie lösen damit kein einziges Problem»
Meyer beantwortete am Dienstag in diesem Zusammenhang anlässlich der Beratung der Geschäftsberichte der Bundesgerichte im Ständerat eine direkte Frage von Beat Rieder (CVP/VS). Dieser wollte von ihm wissen, wie er zu einer Verschiebung stehe.

Meyer sagte, er habe als Vertreter der Justiz dem Parlament im Sinne der Gewaltentrennung keine Rätschläge zu erteilen bezüglich der parlamentarischen Geschäfte. Persönlich halte er eine Verschiebung der Wahlen jedoch für verfehlt. «Sie lösen damit kein einziges Problem.»
Donzallaz stellt sich am Mittwoch als eines von 37 Mitgliedern der Wiederwahl. Meyer (SP) tritt als Bundesgerichtspräsident zurück und geht in Pension. Die Gerichtskommission schlägt Christoph Hurni (GLP) als ordentlichen Richter vor.
Viel Betrieb am Bundesgericht
Der Ständerat hat am Dienstag die Geschäftsberichte der Bundesgerichte zur Kenntnis genommen. Die Geschäftslast an den Bundesgerichten ist 2019 etwa gleich hoch geblieben wie in den Vorjahren. Für ein höchstes Gericht sei die Geschäftslast «eindeutig zu hoch», sagte Meyer.

Beim Bundesgericht gingen fast so viele Beschwerden ein wie beim Höchststand vor zwei Jahren. Dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer etwas zu senken.