Haft

    Messerstecher von Oerlikon muss 15 Jahre in Haft

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Das Urteil für den chinesischen Messerangreifer von Oerlikon ist da: Der 25-jährige Student muss in Haft.

    Zürich
    In Zürich verletzte ein Mann mit einem Messer drei Kinder bei einer Kita. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein chinesischer Student wird nach einem Messerangriff in Oerlikon zu 15 Jahren Haft verurteilt.
    • Das Gericht ordnet zusätzlich zur Haft eine ambulante Therapie an.
    • Die Anklage wertete mehrere Angriffe auf Kinder als versuchten Mord.

    Das Bezirksgericht Zürich hat einen 25-jährigen chinesischen Studenten wegen mehrfachen versuchten Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann griff im Herbst 2024 in Zürich mehrere Kinder mit einem Messer an.

    Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an, wie die Richterin am Freitag bei der Urteilseröffnung sagte. Zudem wird der Täter für 15 Jahre des Landes verwiesen. Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte nahm den Entscheid regungslos zur Kenntnis.

    Hortangestellte stoppte Angreifer

    Die schockierende Tat ereignete sich am Mittag des 1. Oktober 2024 in Zürich Oerlikon. Der Beschuldigte näherte sich einer Gruppe von Kindergartenkindern, die die Strasse überqueren wollten.

    Unvermittelt und gezielt stach er mit einem Messer, das eine Klingenlänge von rund achteinhalb Zentimetern aufwies, auf die schutzlosen Kinder ein. Zwei Knaben erlitten lebensgefährliche Stichverletzungen im Hals- und Brustbereich. Ein weiteres Kind wurde an der Schulter und am Ohr verletzt.

    Dass nicht noch Schlimmeres geschah, ist dem mutigen Eingreifen der erwachsenen Begleitperson zu verdanken. Als sie den Angriff bemerkte, packte sie die Arme des Täters und hielt ihn fest, sodass er nicht weiter auf die Kinder einstechen konnte.

    Als der Angreifer merkte, dass er sich nicht losreissen konnte, warf er die Waffe weg und ergab sich den herbeieilenden Passanten und der Polizei. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte das Gericht, es sei dem puren Zufall und den anwesenden Erwachsenen zu verdanken, dass die Kinder diesen Albtraum überlebt hätten.

    Messerattacke auf Kinder Zürich
    Bei diesem Kinderhort kam es zum Messerangriff auf die Kinder. - keystone

    Die Strafuntersuchung offenbarte eine akribische und wochenlange Vorbereitung. Der Täter, der im August 2023 für ein Studium in die Schweiz gekommen war, recherchierte mittels ChatGPT die juristischen Konsequenzen von Tötungsdelikten.

    Er studierte anatomische Darstellungen des menschlichen Körpers und kaufte rohes Rindfleisch, um Messerstiche zu üben. Gezielt suchte er zudem online nach Orten in Zürich, an denen er Kinder antreffen könnte.

    Streit um Schuldfähigkeit

    Ein zentraler Punkt der Gerichtsverhandlung war der psychische Zustand des Beschuldigten. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine psychotische Störung und verneinte seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

    Der Beschuldigte gab vor Gericht an, in den Wochen vor der Tat Wahnvorstellungen gehabt zu haben. «Die Stimme hat mir zuletzt gesagt: Entweder stirbst du, oder du tötest Kinder», schilderte er in der Befragung. Die Verteidigung forderte deshalb einen Freispruch wegen völliger Schuldunfähigkeit.

    Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht vollumfänglich und beurteilte die Schuldunfähigkeit anders. Zwar bestätigten die Richter den psychotischen Ausnahmezustand, verneinten jedoch eine komplette Schuldunfähigkeit. Der Täter habe nicht glaubhaft darlegen können, dass die Stimmen derart drängend gewesen seien, dass er sich ihnen nicht hätte entziehen können.

    Messerattacke Mann Kindergartenkinder
    Einsatzkräfte der Polizei bei einem Einsatz in einem Quzartier, nahe Berninaplatz in Zürich Oerlikon, am Dienstag, 1. Oktober 2024. Dort griff der Mann eine Gruppe Kindergartenkinder an. - keystone

    Das Gericht verwies auch auf Widersprüche: Bei der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft hatte der Täter die Stimmen mit keinem Wort erwähnt, sondern erst viel später gegenüber den Gutachtern.

    Wie sehr die Tat das Leben der Betroffenen erschüttert hat, zeigte sich an den Voten der Opferanwälte. Die Eltern eines der schwer verletzten Knaben liessen vor Gericht einen Brief verlesen. Darin beschrieben sie, dass ihr Sohn seither unter schrecklichen Träumen leide und sich Vorwürfe mache, weil er beim Angriff nicht schnell genug in den rettenden Hort rennen konnte. Das Gericht sprach den drei Opfern Genugtuungssummen von insgesamt über 100'000 Franken sowie Schadenersatz zu.

    Bedauern im Schlusswort

    Der Täter drückte in seinem Schlusswort an der Verhandlung am Donnerstag grosses Bedauern aus. «Es gibt keine Entschuldigung», erklärte er vor Gericht. Er bat die Familien, die Opfer und die Schweizer Gesellschaft um Verzeihung.

    Bei der Strafzumessung wies das Gericht auf die ausserordentliche Schwere der Tat hin. Der Täter habe mit Vorschulkindern gezielt verletzliche, unschuldige Opfer ausgewählt. Berücksichtigt man die stark verminderte Schuldfähigkeit, das Geständnis sowie eine gewisse Einsicht, seien die ausgesprochenen 15 Jahre Gefängnis der Tat und dem Täter angemessen.

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