Mann in Lausanne wegen Vergewaltigung zu 20 Jahren Haft verurteilt
Ein Waadtländer Berufungsgericht hat die 20-jährige Haftstrafe gegen einen Mann wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung bestätigt.

Das Strafrechtsberufungsgericht des Kantons Waadt hat einen Mann zu 20 Jahren Haft wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung verurteilt. Der Haupttäter wurde vom Kriminalgericht Lausanne bereits im Januar erstinstanzlich verurteilt. Im Berufungsverfahren bekannte sich der Mann schliesslich schuldig.
Die Berufungsverhandlung fand am vergangenen Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie das Waadtländer Kantonsgericht am Freitag mitteilte. Der erstinstanzlich Verurteilte forderte ein neues psychiatrisches Gutachten zur Frage seiner Zurechnungsfähigkeit – und bestritt den Straftatbestand des versuchten Mordes, schreibt die in Lausanne ansässige Gerichtsinstanz.
«Die Verhandlungen der zweiten Instanz fanden unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um das Opfer zu schützen, insbesondere um ihm jede Konfrontation mit den erlittenen Taten zu ersparen. Aus denselben Gründen wird das Urteil nicht auf der Website für Rechtsprechung des Kantonsgerichts veröffentlicht», heisst es in der Mitteilung weiter.
Anerkennung von Schuld und Verantwortung
Der Mann hatte sein Opfer bei der Tat unter Betäubungsmittel gesetzt.
Der Berufungskläger, der vom Appellationsgericht befragt und mit den von ihm begangenen und gefilmten Taten konfrontiert wurde, habe «schliesslich seine volle Verantwortung anerkannt und seine Schuld für alle gegen ihn vorgebrachten Straftaten eingestanden». «Er hat daher die Anträge seiner Berufung auf die Anfechtung der gegen ihn verhängten Verwahrungsmassnahmen beschränkt», erklärte das Gericht.
Das Berufungsgericht folgte dem Gutachten der Sachverständigen und «befand, dass die Behandlung der psychischen Störungen des Berufungsklägers nicht zum Scheitern verurteilt ist, und ordnete eine institutionelle therapeutische Massnahme anstelle einer Verwahrung an», hiess es weiter.
Das Verfahren in der ersten Instanz fand unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medien wurden angewiesen, nicht über den sexuellen Missbrauch zu berichten, damit das Opfer nichts davon erfährt.