Corona-Kredit: Kriminalgericht spricht früheren Anwalt schuldig
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen früheren Anwalt und Notar zu einer bedingten Freiheits- und Geldstrafe verurteilt. Der Beschuldigte hatte Gelder veruntreut und gewaschen sowie einen Covid-19-Kredit für private Ausgaben genutzt.
Der 59-Jährige wurde am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt.
Der Beschuldigte veruntreute drei Mal für die Grundstückgewinnsteuer bestimmte Gelder, die er als Notar von Kunden erhalten hatte. Insgesamt schädigte er seine Klienten um 418'000 Franken.
Geldveruntreuung in grosser Höhe
Zudem beantragte der Beschuldigte einen Corona-Kredit von 15'000 Franken. Entgegen des Vertrages verwendete er 12'000 Franken davon aber nicht dazu, die Liquidität seiner Einzelfirma zu sichern, sondern für private Zwecke. Weil er die Herkunft der Gelder verschleierte, machte er sich auch der Geldwäscherei schuldig.