Der Bundesrat lehnt eine Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe ab. Diese wurde in zwei Postulaten gefordert.
Eine Strafvollzugsanstalt mit verschiedenen Zellen.
Eine Strafvollzugsanstalt mit verschiedenen Zellen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat ist gegen eine Reform der lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
  • Jedoch bringt er punktuelle Anpassungen ins Spiel.

Der Bundesrat lehnt Forderungen des Parlaments ab, das System der lebenslänglichen Freiheitsstrafe grundsätzlich zu reformieren. Gefordert wurde unter anderem, Täterinnen und Täter später als heute oder gar nicht mehr bedingt zu entlassen. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch einen Bericht zu zwei gleichlautenden Postulaten aus dem Ständerat und dem Nationalrat.

Längere Freiheitsstrafen gefordert

Die Vorstösse verlangten, Reformen der lebenslangen Freiheitsstrafe zu prüfen. Menschen, die ein besonders schweres Verbrechen begangen haben, sollten längere Zeit hinter Gitter verbringen müssen.

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Blick in einen Zellengang eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Die effektive Höchststrafe für sie betrage 10 respektive 15 Jahre, machten Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) und die frühere SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) in den Vorstössen geltend. Alles Weitere sei eine «verkappte Sicherungsmassnahme», und diese greife nur, wenn eine Rückfallgefahr bestehe.

Bundesrat ist gegen die Erhöhung der Freiheitsstrafe

Der Bundesrat lehnt eine Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe auf 25 oder 30 Jahre, wie in den Postulaten vorgeschlagen, ab. Die bedingte Entlassung ganz auszuschliessen, widerspreche der Verfassung, hält er fest.

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Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone

Eine bedingte Entlassung sei keine Belohnung für Wohlverhalten im Strafvollzug, hält der Bundesrat im Bericht fest. Zweck sei vielmehr, Täterinnen oder Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Gefährliche Täterinnen oder Täter könnten schon heute verwahrt werden.

Punktuelle Anpassungen nicht ausgeschlossen

Eine politische Frage ist in den Augen des Bundesrats, als Alternative zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe deutlich längere Freiheitsstrafen auszusprechen. «Mangels überwiegender Vorteile», wie es im Bericht heisst, sollte aber auch davon abgesehen werden.

Punktuelle Anpassungen bringt der Bundesrat aber ins Spiel. Laut Bericht müssen von einer 20-jährigen Freiheitsstrafe 13,3 Jahre unbedingt vollzogen werden. Bei «lebenslänglich» sind es mindestens 15 Jahre. Diesen Anteil bei der lebenslangen Freiheitsstrafe «massvoll» zu erhöhen, wäre für den Bundesrat nicht ausgeschlossen.

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Ein Gefängnis. (Archivbild) - unsplash

Der Bundesrat macht noch einen weiteren Vorschlag: Sind die Voraussetzungen für eine lange Freiheitsstrafe und eine Verwahrung erfüllt, könnte eine lebenslängliche Strafe ohne Verwahrung ausgesprochen werden. Beim Vollzug könnten dann aber die strengeren Entlassungskriterien der Verwahrung angewendet werden.

Aufgehoben werden könnte nach Auffassung des Bundesrats die ausserordentliche bedingte Entlassung. Die Möglichkeit, jemanden aus dem Strafvollzug zu entlassen, wenn die Hälfte der Strafe verbüsst ist, gibt es beispielsweise für schwer kranke Häftlinge. Im konkreten Fall könnten auch andere Bestimmungen greifen.

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