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    Lebenslängliche Freiheitsstrafe: Bundesrat ist gegen grosse Reform

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    Bern,

    Der Bundesrat lehnt eine Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe ab. Diese wurde in zwei Postulaten gefordert.

    Häftlinge
    Schweden will den Angaben zufolge eine Haftanstalt im südestnischen Tartu anmieten, in deren 400 Zellen insgesamt bis zu 600 Häftlinge untergebracht werden können. (Archivbild/Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat ist gegen eine Reform der lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
    • Jedoch bringt er punktuelle Anpassungen ins Spiel.

    Der Bundesrat lehnt Forderungen des Parlaments ab, das System der lebenslänglichen Freiheitsstrafe grundsätzlich zu reformieren. Gefordert wurde unter anderem, Täterinnen und Täter später als heute oder gar nicht mehr bedingt zu entlassen. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch einen Bericht zu zwei gleichlautenden Postulaten aus dem Ständerat und dem Nationalrat.

    Längere Freiheitsstrafen gefordert

    Die Vorstösse verlangten, Reformen der lebenslangen Freiheitsstrafe zu prüfen. Menschen, die ein besonders schweres Verbrechen begangen haben, sollten längere Zeit hinter Gitter verbringen müssen.

    U-Haft
    Eine Richterin habe den entsprechenden Haftbefehl für die 15 und 16 Jahre alten Mädchen erlassen. (Symbolbild) - keystone

    Die effektive Höchststrafe für sie betrage 10 respektive 15 Jahre, machten Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) und die frühere SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) in den Vorstössen geltend. Alles Weitere sei eine «verkappte Sicherungsmassnahme», und diese greife nur, wenn eine Rückfallgefahr bestehe.

    Bundesrat ist gegen die Erhöhung der Freiheitsstrafe

    Der Bundesrat lehnt eine Erhöhung des unbedingt zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe auf 25 oder 30 Jahre, wie in den Postulaten vorgeschlagen, ab. Die bedingte Entlassung ganz auszuschliessen, widerspreche der Verfassung, hält er fest.

    Bundesrat
    Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone

    Eine bedingte Entlassung sei keine Belohnung für Wohlverhalten im Strafvollzug, hält der Bundesrat im Bericht fest. Zweck sei vielmehr, Täterinnen oder Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Gefährliche Täterinnen oder Täter könnten schon heute verwahrt werden.

    Punktuelle Anpassungen nicht ausgeschlossen

    Eine politische Frage ist in den Augen des Bundesrats, als Alternative zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe deutlich längere Freiheitsstrafen auszusprechen. «Mangels überwiegender Vorteile», wie es im Bericht heisst, sollte aber auch davon abgesehen werden.

    Punktuelle Anpassungen bringt der Bundesrat aber ins Spiel. Laut Bericht müssen von einer 20-jährigen Freiheitsstrafe 13,3 Jahre unbedingt vollzogen werden. Bei «lebenslänglich» sind es mindestens 15 Jahre. Diesen Anteil bei der lebenslangen Freiheitsstrafe «massvoll» zu erhöhen, wäre für den Bundesrat nicht ausgeschlossen.

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    Ein Gefängnis. (Archivbild) - unsplash

    Der Bundesrat macht noch einen weiteren Vorschlag: Sind die Voraussetzungen für eine lange Freiheitsstrafe und eine Verwahrung erfüllt, könnte eine lebenslängliche Strafe ohne Verwahrung ausgesprochen werden. Beim Vollzug könnten dann aber die strengeren Entlassungskriterien der Verwahrung angewendet werden.

    Aufgehoben werden könnte nach Auffassung des Bundesrats die ausserordentliche bedingte Entlassung. Die Möglichkeit, jemanden aus dem Strafvollzug zu entlassen, wenn die Hälfte der Strafe verbüsst ist, gibt es beispielsweise für schwer kranke Häftlinge. Im konkreten Fall könnten auch andere Bestimmungen greifen.

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