SRG

    Kritik an Themenwahl in SRG-Kommentarfunktion ist zulässig

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Lausanne,

    Die SRG muss auf ihrem Online-Portal Kommentare veröffentlichen, die Kritik an der Auswahl der für die Publikumsdiskussion geöffneten Themen enthalten.

    SRG
    Die Logos der SRG-Sender. - keystone

    Im konkreten Fall hatte das Bundesgericht zwei Beschwerden eines Mannes zu beurteilen. Er nutzte wiederholt die Kommentarfunktion, die bei gewissen Beiträgen auf der Website des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) geöffnet ist.

    Im Februar 2024 veröffentliche die Redaktion einen Online-Artikel in dem die Frage aufgeworfen wurde, wie zeitgemäss Zoos sind. Bebildert wurde der Beitrag mit einem Foto von Erdmännchen.

    Schreibst du Online-Kommentare?

    Der Beschwerdeführer kritisierte in einem Kommentar zu diesem Beitrag, dass auf der gesamten SRF-News-Seite Julian Assange mit keinem Wort erwähnt werde, obwohl in diesen Tagen ein wichtiger Prozess stattfinde. Weiter schrieb er: «Deshalb dürfen wir hier über Erdmännchen im Zürcher Zoo debattieren. Erdmännchen sind sicher auch wichtig. Wer aber kommt auf die Idee, dieses Thema zur Debatte des Tages zu erküren? Bitte Name und Funktion.»

    Diesen Beitrag veröffentlichte die Redaktion wegen «fehlenden Themenbezugs» nicht, womit sie die Meinungsäusserungsfreiheit der Schreibers verletzte, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat. Der Kommentar enthalte eine hinreichend klare und themenbezogene Kritik an den für die Diskussion geöffneten Themen.

    Regeln verletzt

    Abgewiesen hat das Bundesgericht hingegen die Rügen bezüglich weiterer Kommentare des Beschwerdeführers. Diese verstiessen gegen die in der «Netiquette» festgehaltenen Regeln. Sie hatten keinen Bezug zum Thema, waren herablassend oder enthielten Links, die zu Inhalten von Dritten führten.

    Das Bundesgericht hält fest, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft verfüge über ein legitimes Interesse an einer von einem konstruktiven und respektvollen Umgang geprägten Diskussionskultur in den von ihr betriebenen Webauftritten und Social-Media-Kanälen.

    Es stehe ihr frei, Minimalanforderungen an die Art und Weise der Diskussionsteilnahme zu stellen und durchzusetzen. Die Handhabe dieser Regeln dürfe aber keine inhaltliche Steuerung der Diskussion zur Folge haben.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #3864 (nicht angemeldet)

    Danke Frau Wille

    User #2036 (nicht angemeldet)

    Nau muss sich aber nicht daran halten. Komisch oder nicht?

    Weiterlesen

    brasser kolumne
    201 Interaktionen
    Maria Brasser

    MEHR IN NEWS

    FCL
    3 Interaktionen
    FCL verliert
    FCZ
    Sieg nach Cup-Aus
    Zeitumstellung
    25 Interaktionen
    1 Stunde mehr Schlaf
    4 Interaktionen
    Mailand

    MEHR SRG

    svp
    147 Interaktionen
    SRG-Wahlbarometer
    srg
    58 Interaktionen
    Sparmassnahmen
    jagdfoto
    123 Interaktionen
    Tierschützer toben
    SRG
    169 Interaktionen
    Cyberangriff auf SRG

    MEHR AUS LAUSANNE

    Gehirn-Operation
    21 Interaktionen
    Depressionen
    sperisen urteil rekurs
    4 Interaktionen
    Lausanne
    Schweizer Technologie
    11 Interaktionen
    Schweizer Technologie