SRG verlost Jagdpatent – Tierschützer toben, Ethikerin: Kein Problem
Ein Gratis-Jagdpatent von der SRG sorgt für Kritik: Tierschützer sprechen von «Werbung fürs Töten». Eine Ethikerin findet die Verlosung «unproblematisch».

Das Wichtigste in Kürze
- RTR verlost im Graubünden ein Jagdpatent, was bei Tierschützern für heftige Kritik sorgt.
- Die Tierschützer werfen dem Sender vor, mit der Aktion Werbung für die Jagd zu machen.
- RTR widerspricht und bekommt Rückendeckung von einer Ethikerin.
Ein Jäger posiert lächelnd neben seiner erlegten Beute. Vor ihm liegt ein toter Hirsch. Das Bild ist eines von zahlreichen Fotos, die bei einem Wettbewerb der SRG eingereicht wurden.
Der Preis für den Gewinner: ein kostenloses Jagdpatent für Graubünden für das Jahr 2027.
Was nach einem Wettbewerb unter Jagdfreunden klingt, sorgt für Kritik. Denn veranstaltet wird die Aktion ausgerechnet vom rätoromanischen SRG-Sender RTR.
Während der Bündner Hochjagd können Hobby-Jägerinnen und -Jäger an jedem Jagdtag bei RTR anrufen und ihre erlegten Tiere melden. Unter allen Teilnehmenden wird bei der Aktion «La Preda» (auf Deutsch «die Beute») ein Jagdpatent für das Folgejahr verlost.
Dazu kommt ein Fotowettbewerb. Unter dem Titel «Preda, atmosfera, cumpagnia» – «Beute, Stimmung, Kameradschaft» – kürt das Publikum das «schönste» Erlegerbild. Die Fotos werden auch auf Social Media veröffentlicht.
Für die gemeinnützige Organisation «IG Wild beim Wild», die sich für nachhaltigen Wildtierschutz einsetzt, geht das zu weit.
Wird «Töten von Wildtieren zum Publikumsspiel?»
«Mit der Sendung ‹La Preda› macht RTR das Töten von Wildtieren zum Publikumsspiel», sagt Organisations-Gründer Carl Sonnthal gegenüber Nau.ch.
Seine Kritik: Wer ein erlegtes Tier melde, nehme an einer Verlosung teil. Der Gewinn sei letztlich «die behördliche Erlaubnis, im nächsten Jahr weitere Tiere zu töten».
Auch der Fotowettbewerb stösst ihm sauer auf: «2025 gewann ein lächelnder Hobby-Jäger neben seinem toten Hirsch.»

Für Sonnthal ist damit die Grenze zwischen Berichterstattung und Werbung überschritten: «Das ist keine Berichterstattung über die Hobby-Jagd mehr. Das ist Werbung für sie, und zwar durch einen gebühren finanzierten Sender.»
Wie Waffenschein-Verlosung?
Besonders provokant findet Sonnthal den Umstand, dass RTR Teil der öffentlich finanzierten SRG ist. Einen Vergleich mit einer fiktiven SRF-Verlosung eines Waffenscheins findet er deshalb nicht völlig abwegig: «Der Vergleich trifft den Kern, greift aber eher zu kurz.»
Ein Waffenschein regle den Umgang mit einer Waffe. Ein Jagdpatent erlaube hingegen, mit dieser Waffe auf Lebewesen zu schiessen.
Seine Kritik: «Kein Sender käme auf die Idee, einen Waffenschein als Hauptpreis auszuschreiben.»
Bei der Hobby-Jagd fehle diese Hemmschwelle offenbar, weil sie als Brauchtum gelte. Für Sonnthal ist sie jedoch schlicht: «Das Töten von Tieren in der Freizeit.»
Nicht kritisch genug?
Sonnthal kritisiert zudem die journalistische Begleitung der Jagd durch RTR. Die Jagd sei in Graubünden gesellschaftlich und politisch umstritten. Trotzdem komme im Jagdportal von RTR laut Sonnthal keine jagdkritische oder tierschützerische Stimme zu Wort.
Auch in der Kindersendung «Minisguard» werde Kindern erklärt, weshalb die Jagd notwendig sei – eine Gegenposition fehle.

Sonnthal fordert deshalb eine klare Trennung: «Ein öffentliches Medienhaus darf und soll über die Hobby-Jagd berichten. Es darf aber nicht als ihr Promoter auftreten.»
Die Organisation hat inzwischen bei der SRG-Ombudsstelle Beanstandung eingereicht. Eine Kopie ging an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
RTR wehrt sich: «Berichterstattung sachgerecht»
RTR weist den Vorwurf zurück. Mediensprecherin Tamara Deflorin sagt gegenüber Nau.ch, man nehme die Kritik «ernst».
Die Jagd sei in Graubünden ein relevantes Thema und während der Saison von grossem öffentlichem Interesse. RTR begleite die Jagd seit vielen Jahren journalistisch. Der Anspruch sei eine «sachgerechte, unabhängige und vielfältige Berichterstattung».
Die Publikumsaktion «La Preda» habe einen historischen Hintergrund. Sie sei aus der langjährigen regionalen Begleitung der Jagd entstanden. Die Meldungen über Abschüsse dienten dazu, über den Verlauf der Jagdsaison zu informieren.
Die Verlosung eines Jagdpatents ändere nichts an der redaktionellen Unabhängigkeit: «Sie ist eine Publikumsaktion, keine journalistische Positionierung.»
Auch den Waffenschein-Vergleich weist RTR zurück. «Ein Jagdpatent ist eine kantonal geregelte Jagdberechtigung und keine allgemeine Erlaubnis zum Erwerb oder Tragen einer Waffe.»
RTR betont zudem: «Die Verlosung im Rahmen von ‹La Preda› ist nicht als Empfehlung oder Werbung für die Jagd gedacht, sondern als Teil einer Publikumsaktion zu einem gesellschaftlich und kulturell relevanten Thema in Graubünden.»
Und noch einen Punkt stellt der Sender klar: «Das Jagdpatent wir seit Jahren gesponsert und nicht mit Geldern aus der Medienabgabe finanziert.»
Ethikerin: «Unproblematisch»
Rückendeckung erhält RTR von der Religionswissenschaftlerin und Medienethikerin Marie-Therese Mäder. Sie beurteilt die Verlosung aus ethischer Sicht als «unproblematisch».
Gegenüber Nau.ch sagt sie: «Diese Personen verfügen bereits über ein Jagdpatent und würden auch im kommenden Jahr wieder eines lösen.»
Die Teilnehmer würden die geltenden Regeln kennen und wüssten, wie mit den Tieren umzugehen sei.
«Wird nicht gefördert»
Darum sagt sie: «Verschenkt man ein Jagdpatent, wird die Jagd nicht gefördert.» Das Patent gehe schliesslich an jemanden, der ohnehin jagen würde.
Entscheidend sei vielmehr, dass die Jagdvorschriften klar seien und eingehalten würden, damit das Tierleid möglichst gering bleibe.

«Das Jagdpatent wird jemandem geschenkt, der befähigt ist», sagt Mäder. Aus ethischer Sicht sei daran nichts auszusetzen.
«Vergleich ganz falsch»
Auch den Vergleich mit einem Waffenschein hält sie für nicht stichhaltig. «Der Vergleich ist ganz falsch.»
Ein Jagdpatent sei mit zahlreichen Auflagen verbunden und werde nicht einfach an irgendjemanden vergeben. Auch der Erwerb eines Waffenscheins sei gesetzlich geregelt.
Problematisch wäre es aus ihrer Sicht, einer Person eine solche Bewilligung zu erteilen, die dafür nicht berechtigt sei. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfülle, könne hingegen ethisch unbedenklich an einer entsprechenden Verlosung teilnehmen.


















