Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe von 14 Jahren für Sperisen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bestätigte es die vom Genfer Kantonsgericht 2024 verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Sperisen ist schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger und war von 2004 bis 2007 Polizeidirektor Guatemalas. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen Januar und September 2006 an der Planung und Durchführung der Operation «Pavo Real» zur Rückeroberung des Gefängnisses Pavón beteiligt gewesen zu sein. Die guatemaltekischen Behörden hatten die Kontrolle über das Gefängnis verloren. Bei der Operation am 25. September 2006 kamen sieben Häftlinge ums Leben.
Nach mehreren Rückweisungen verurteilte das Genfer Kantonsgericht Sperisen im September 2024 wegen Beihilfe zu Mord in sieben Fällen im Gefängnis Pavón. Es stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und reduzierte die Freiheitsstrafe von 15 auf 14 Jahre.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt. Es hält fest, dass die in Pavón getöteten Häftlinge nicht bei einem Schusswechsel mit der Polizei oder anderen Streitkräften ums Leben kamen, sondern ihre Eliminierung geplant war. Die Leichen wiesen Schussverletzungen auf, die auf Hinrichtungen hindeuteten.
Das Genfer Kantonsgericht wertete Sperisens führende Funktion als Polizeidirektor als entscheidend für seine Beihilfe. Es sah es als erwiesen an, dass er der Übertragung der Operationsleitung an die Polizei zugestimmt hatte.
Sperisen traf sich vor der Operation mit einem schwer bewaffneten Kommando, das teilweise aus Zivilisten bestand. Er wies seinen Untergebenen Javier Figueroa an, sich diesem Kommando anzuschliessen. Figueroa, der in Österreich freigesprochen wurde, soll die Operation des Kommandos zumindest mitgeführt haben.
Das Bundesgericht bestätigt, dass Sperisens Passivität, als er von den Todesfällen erfuhr und die Leichen sah, seine Kenntnis des Exekutions-Plans und seine Zustimmung zur Umsetzung belegten. Er habe es unterlassen, eine interne Untersuchung einzuleiten, obwohl ihm alarmierende Berichte vorlagen.
Das höchste Schweizer Gericht weist Sperisens Kritik zurück, die sich auf die Unschuldsvermutung, die Glaubwürdigkeit von Zeugen oder die angebliche Verunreinigung von Beweismitteln beziehen. Die Vorinstanz habe die Beweise nicht willkürlich gewürdigt und die Verfahrensgarantien eingehalten.
Sperisen rügte die Reduktion der Strafe um ein Jahr als unzureichend. Das Bundesgericht schreibt dazu, die festgestellte Verletzung sei moderat. Angesichts der Schwere der Taten, der Komplexität des Falls mit internationalen Bezügen und des Umfangs des Dossiers sei die Reduktion nicht zu beanstanden.
Die juristische Aufarbeitung des Falls zog sich über Jahre hinweg. Ein Genfer Kriminalgericht sprach Sperisen 2014 des Mordes im Zusammenhang mit der Pavón-Operation schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte 2015 die lebenslange Freiheitsstrafe und sprach ihn in den weiteren Anklagepunkten schuldig.
Das Bundesgericht hob dieses Urteil 2017 teilweise auf und wies den Fall an die Genfer Justiz zurück. Es rügte unter anderem, dass Sperisen nicht ausreichend Gelegenheit erhalten hatte, bestimmten Belastungszeugen gegenüberzutreten.
Nach der Rückweisung wurde Sperisen 2018 in Genf wegen Beihilfe zu Mord im Fall Pavón zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt und in den anderen Anklagepunkten freigesprochen. Eine weitere Beschwerde Sperisens beim Bundesgericht wurde 2019 teilweise gutgeheissen, jedoch nur bezüglich einer Entschädigung für seine Verteidigungskosten.
Im Jahr 2023 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht fest. Das Bundesgericht wies den Fall in der Folge an die Genfer Justiz zurück.
Unterdessen hat Sperisen eine weitere Beschwerde beim EGMR eingereicht. Er wirft der Schweiz Rechtsverweigerung vor, da sein Verfahren zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Beschwerde im September seit über 14 Jahren andauerte und das Bundesgericht nach 20 Monaten kein Urteil gefällt hatte. (Urteil 6B_41/2025 vom 8.9.2026)














