Zürcher Ex-Gemeindepräsident kommt nicht um Gefängnisstrafe herum
Der ehemalige Gemeindepräsident von Hettlingen bei Winterthur muss 15 Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen mehrfachen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung bestätigt. Der Mann bestahl als Treuhänder eine Kundin.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom Juni 2025 abgewiesen.
Dieses verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei es den Vollzug von 21 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren aufschob. Zudem verhängte es eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Franken.
Der ehemalige Gemeindepräsident muss zudem das bei ihm sichergestellte Bargeld von 179'000 Franken und die Goldmünzen an die Erbinnen der Geschädigten herausgeben. Er schuldet diesen ausserdem einen Schadenersatz von rund 655'000 Franken.
Goldmünzen und Goldvreneli
Der frühere FDP-Politiker hatte vor Bundesgericht einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Diebstahls beantragt. Er rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine Verletzung der Unschuldsvermutung, des Untersuchungsgrundsatzes und des Anspruchs auf ein faires Verfahren.
Das Bundesgericht wies jedoch alle Punkte ab. Der Treuhänder hatte vor Gericht jeweils beteuert, die Verstorbene habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und den Goldmünzen bedacht. Seine Klientin habe ihm diese Schenkung aus Dankbarkeit übergeben – weil er ihr geholfen habe, eine grössere Menge vermeintlich gestohlener Goldvreneli wiederzufinden.
Dass er der Frau bei einer anderen Gelegenheit 800'000 Franken gestohlen haben soll, bestritt er. (Urteil 6B_799/2025 vom 28.9.2026)










