Sollte eine Krankenkasse mehr als 150 Prozent der geforderten Reserven halten, so soll sie ihren Versicherten den Überschuss teilweise zurückgeben.
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Versicherten-Karten verschiedener Krankenkassen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte sollen den Überschuss der Krankenkassen teilweise zurückerhalten.
  • Dies wenn die Krankenkasse mehr als 150 Prozent der geforderten Reserven hält.
  • Es wurden mehrere ähnlich lautende Standesinitiativen eingereicht.
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Wenn eine Krankenkasse mehr als 150 Prozent der geforderten Reserven hält, soll sie ihren Versicherten den Überschuss teilweise zurückgeben müssen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat einen entsprechenden Vorstoss angenommen.

Der Entscheid in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) fiel mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die Kommission habe sich vor ihrem Entscheid über die Entwicklungen bei den Reserven der Krankenversicherer informieren lassen. Dies hiess es zur Begründung. Per 1. Januar 2021 würde diese rund 12,4 Milliarden Franken betragen.

Mehrere ähnlich lautende Standesinitiativen eingereicht

Eingereicht hatte die parlamentarische Initiative der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod. Mehrere Kantone hatten ähnlich lautende Standesinitiativen eingereicht. Diese empfiehlt eine Mehrheit der Kommission zugunsten der Initiative Nantermod zur Abschreibung.

In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerats zur Initiative Stellung nehmen.

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