In Vals können sich finanzschwache Personen für den Bezug der Krankenkassen-Prämienverbilligung 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 anmelden.
Prämienverbilligung
Dies trotz höherer Krankenkassenprämien. - keystone
Ad

Wie die Gemeinde Vals mitteilt, können Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.

Seit dem 1. Januar 2014 wird die Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) direkt an die Krankenversicherer, und nicht mehr an die versicherten Personen ausbezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die IPV ausschliesslich für die Bezahlung der Krankenkassen-Prämien verwendet wird.

Bis Ende 2021 kann das Anmeldeformular eingereicht werden

Personen, welche bis zum 31. Dezember 2020 eine IPV-Zahlung erhalten haben, wurde für das Jahr 2021 eine Vorschussleistung bezahlt, sofern keine Veränderungen der persönlichen Verhältnisse vorliegen. Personen ohne Vorschussleistung können sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2021 während des ganzen Jahres, bis spätestens 31. Dezember 2021 anmelden.

Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei, oder direkt ab der Homepage der SVA Graubünden, bezogen werden. Ein automatischer Formularversand an die Bevölkerung erfolgt nicht mehr.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Krankenkassen