Letzten Sommer passierte es: Ein psychisch labiler Mann greift eine Versicherung mit einer Kettensäge an. Nach einem Jahr Therapie folgt nun der nächste Schritt
Bundesgericht Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kettensägen-Angreifer von Sommer 2017 muss jetzt in die stationäre Behandlung.
  • Das geht zurück auf einen Entscheid des Bundesgerichts.

Der 52-Jährige, der vergangenen Sommer mit einer Kettensäge Angestellte einer Versicherung in Schaffhausen angriff, befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Er erhält eine medikamentöse Zwangsbehandlung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Betroffene wurde Ende September 2017 in das Zentrum für Stationäre Forensische Therapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Rheinau überwiesen.

Schwankende Laune im Gefängnis

Im zuvor inhaftierten Gefängnis war er aufgrund von plötzlichen Stimmungsschwankungen unberechenbar. Zudem nahm er die verordneten Medikamente nicht ein.

Für die Mitte Juni angeordnete medikamentöse antipsychotische Zwangsbehandlung verlangte der 52-Jährige eine gerichtliche Beurteilung durch das Bezirksgericht Andelfingen. Dieses lehnte seine Beschwere ab.

Er will nicht, aber muss

Ebenso hat das Obergericht Zürich im Juli entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Behandlung gegen den Willen des Mannes erfüllt seien. Aufgrund der Vorgeschichte und der Einschätzung eines Gutachters müsse erwartet werden, dass der Betroffene eine Gefahr für sich und Dritte werden könne.

Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Der Mann hatte gegen den Entscheid des Obergerichts Beschwerde in Lausanne eingelegt. Das Bundesgericht ist darauf nicht eingetreten, weil sie unzureichend begründet war. (Urteil 1B_380/2018 vom 13.08.2018)

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