Bundesgericht

Keine Einsicht in Strafakten des Falls Ylenia für SRG

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Lausanne,

Das Schweizer Fernsehen erlebt vor dem Bundesgericht eine Schlappe. Das Untersuchungsamt St. Gallen muss keine Einsicht in den Entführungsfall Ylenia gewähren.

Die Leiche Ylenias wurde am 15. September 2007 im Hartmannswald bei Oberbüren (SG) gefunden. (Archivbild)
Die Leiche Ylenias wurde am 15. September 2007 im Hartmannswald bei Oberbüren (SG) gefunden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/REGINA KUEHNE

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Fernsehen bekommt keine Einsicht in die Strafakten des Falls Ylenia.
  • Die Interessen der Angehörigen würden die des Fernsehens überwiegen.

Das Untersuchungsamt St. Gallen muss dem Schweizer Fernsehen keine Einsicht in die Strafakten des Entführungsfalls Ylenia gewähren. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden.

Die privaten Interessen der Angehörigen überwiegen gemäss den Ausführungen der Bundesrichter gegenüber den geltend gemachten Interessen des Fernsehens. Zudem seien auch die Interessen von Drittpersonen zu beachten, die in den Akten erwähnt werden oder Aussagen gemacht haben.

Das fünfeinhalbjährige Mädchen Ylenia wurde 2007 in Appenzell entführt und über einen Monat später tot im Wald aufgefunden. Der mutmassliche Täter, ein 67-jähriger Mann, nahm sich wenige Stunden nach der Entführung das Leben. Seine Leiche wurde tags darauf im gleichen Waldstück gefunden.

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