Kein Aufschub für Sicherstellung von Remo Stoffels Steuern
Der Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel hat beim Bundesgericht vergeblich die aufschiebende Wirkung für eine Sicherstellung von Steuerforderungen beantragt. Die Sicherstellung betrifft die Steuerperiode 2005 bis 2008.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht führt in einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung aus, die öffentlichen Interessen an einer Sicherstellung würden überwiegen.
Eine Sicherstellung in Steuerbelangen ist gemäss Gesetz zur direkten Bundessteuer bei Personen möglich, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn die Begleichung der Steuern als ungewiss betrachtet wird. Dies ist möglich, bevor die genaue Steuerforderung feststeht.
Stoffel zog ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts von Mitte Juni ans Bundesgericht weiter. Wie hoch die Sicherstellung ist, geht aus der Verfügung des Bundesgerichts nicht hervor. In der Sache müssen die Lausanner Richter noch entscheiden.
Der Immobilienunternehmer hat seinen Wohnsitz 2019 nach Dubai verlegt. Diese Woche wurde er von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt.
Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit dem Kauf und Betrieb der Avireal AG durch die Ability AG. Der Kauf hatte am 28. April 2005 stattgefunden. In Steuersachen sind weitere Verwaltungsverfahren hängig. (Verfügung 2C_523/2020 vom 21.7.2020)
Sperrfrist 12 Uhr.