Steuern, Kürzungen: Die definitiven Sparmassnahmen des Bundes
Der Bundesrat hat entschieden: Beim Entlastungspaket hält er an den meisten seiner Vorschläge fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter präsentiert die definitiven Sparmassnahmen.
- Es gibt gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen nur minime Anpassungen.
- Ein Einsehen hat der Bundesrat teilweise bei der AHV und bei Kapitalsteuern.
Ab 2028 soll das Bundesbudget um knapp 3 Milliarden Franken entlastet werden. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Eckwerte im Entlastungspaket 27 nur geringfügig angepasst. Einerseits sieht er wenig Spielraum, denn das Entlastungspaket sei nötig, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Andererseits waren die Reaktionen wenig überraschend: Bürgerliche und Wirtschaft weitgehend dafür, Links-Grün mehr oder weniger bei allem dagegen. Auch nicht weiter erstaunlich: «Die weiteren interessierten Kreise äussern sich mehrheitlich ablehnend zu jenen Massnahmen, von denen sie direkt betroffen sind.»
Minime Anpassungen bei AHV und Besteuerung von 2. und 3. Säule
Entgegen den ursprünglichen Absichten macht der Bundesrat dennoch Anpassungen, die sich aus verschiedenen Gründen aufgedrängt hätten.
So verzichtet er bei der AHV auf ein Sparpotenzial im dreistelligen Millionenbereich. Auf die Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV will der Bundesrat nämlich vorerst verzichten. Die «ohnehin schon schwierige Diskussion» über die finanzielle Stabilisierung der AHV soll damit nicht zusätzlich belastet werden.

Grösseren Widerstand gab es in der Vernehmlassung bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule. Diese Tarife passt der Bundesrat noch einmal an. Ziel sei, dass die für die Säule 3a typischen Bezüge bis 100'000 Franken steuerlich nicht schlechter behandelt werden als heute. Weil der Trend zu mehr Kapitalbezügen geht, resultieren hier dennoch Mehreinnahmen von 190 statt 160 Millionen.
Ganz gestrichen werden die Kürzungen bei der Presse, der internationalen Bildungs-Mobilität und im grenzüberschreitenden Personenverkehr (Stichwort Nachtzüge). Noch geprüft wird das Auslandangebot der SRG – dort soll das Entlastungsvolumen erhalten werden.
In einigen wenigen Punkten gibt es Entgegenkommen
Insbesondere bei den Kantonen hat der Bundesrat teilweise Erbarmen. Im Bereich Migration soll die Abgeltungsdauer des Bundes fünf Jahre dauern (vorgesehen waren vier Jahre). Beim Finanzausgleich soll ein Teil der Entlastung für den Härtefallausgleich verwendet werden.

Der Bundesrat verzichtet sogar ganz: Bei der Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Hier sei das Potenzial noch unklar. Auch die Pauschalbeiträge an die Berufsbildung sollen vorerst nicht gekürzt werden.
«Leider nein», sagt der Bundesrat aber bei Kürzungen der Gelder für die Kantone in der Klimapolitik. Er will aber prüfen, ob und wie man die verschiedenen Förderprogramme anpassen könnte. Dies als Entgegenkommen an diejenigen Kantone, die eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ablehnen.
«… vor allem aufgrund der Armee»
Das Sparvolumen des Pakets sinkt dadurch: für 2027 von 2,7 auf 2,4 Milliarden Franken und ab 2028 von 3,6 auf 3 Milliarden Franken. Die grossen Kostentreiber seien die Armee, die 13. AHV-Rente, die Kantonsanteile an der OECD-Mindeststeuer sowie die Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen.

Trotz Entlastungspaket drohe ab 2029 ein Milliardendefizit, vor allem aufgrund des stärkeren Wachstums bei der Armee. Zu Buche schlagen die Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie sowie der Verzicht auf eine Senkung des Bundesanteils der AHV-Finanzierung.