Krankenkassen

    Kantone und Krankenkassen einigen sich auf neuen Covid-19-Impftarif

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    Bern,

    Ab nächstem Jahr sollen Covid-19-Impfungen mit einem höheren Tarif vergütet werden als bisher. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

    Coronavirus Impfung
    Eine Person bereitet die Verabreichung eines Covid-Impfstoffs vor. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Impfungen gegen Covid-19 werden momentan mit bis zu 16.50 Franken vergütet.
    • Dieser Betrag wird von der Krankenkasse übernommen.
    • Dieser Tarif soll nun sowohl für Impfzenten als auch Arztpraxen erhöht werden.

    Die obligatorischen Krankenversicherungen sollen auch im kommenden Jahr die Covid-19-Impfungen bezahlen. Die Kantone und die Krankenkassen haben sich auf einen entsprechenden Tarifvertrag geeinigt. Dieser muss noch vom Bundesrat genehmigt werden.

    Impfungen sollen höher vergütet werden

    Im Januar hatte der Bundesrat den Tarifvertrag für das laufende Jahr genehmigt. In den vergangenen Monaten wurde dieser mehrmals aktualisiert.

    Aktuell wird eine Impfung, die in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe durchgeführt wird, vergütet.

    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt dafür eine Pauschale von 14.50 Franken. Für Impfungen in Arztpraxen sind derzeit 16.50 Franken von den Krankenkassen vorgesehen.

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    Wartezimmer einer Arztpraxis. In einigen Kantonen wird die Impfung in Arztpraxen mit mehr als 16.50 Franken vergütet, damit diese nicht aus der Impfkampagne aussteigen. Foto: Sina Schuldt/dpa - dpa-infocom GmbH

    In einigen Kantonen gelten höhere Beträge, wobei der Kanton die Differenz finanziert. So gelten verschiedene Kantone Impfungen in Arztpraxen jeweils mit 24.50 Franken ab, wie es auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfiehlt.

    Damit soll verhindert werden, dass Arztpraxen wegen der allenfalls nicht kostendeckenden Vergütung aus der Impfkampagne aussteigen. Der Kanton St. Gallen beispielsweise bezahlt den impfenden Ärztinnen und Ärzten aktuell 50 Franken.

    Krankenkassen sollen grösseren Teil übernehmen

    Ab 1. Januar 2022 wollen die Krankenkassen generell einen grösseren Teil der Kosten übernehmen. Konkret zahlen sie 20 Franken pro Impfung in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe.

    Impfungen in Arztpraxen vergüten sie mit 29 Franken, wie der gemeinsamen Mitteilung der Tarifpartner vom Freitag zu entnehmen ist. Dieses Mal tragen auch die Ärzteverbände FMH und MFE die Lösung mit.

    Für die Impfung von Kindern unter zwölf Jahren könnte in Arztpraxen eine Pauschale von 40.45 Franken pro Impfung verrechnet werden. Diese muss aber erst noch zugelassen werden.

    Coronavirus Impfung
    In der Schweiz können ab Januar bereits Kinder von fünf bis elf Jahre gegen das Coronavirus geimpft werden. - Unsplash

    Die Impfung fällt nicht unter die Krankenkassen-Franchise. Die Kantone übernehmen weiterhin den Selbstbehalt. So entstehen den Geimpften keine Kosten.

    Bund trägt Kosten, welche Pauschale übersteigen

    Die Krankenkassen übernehmen zudem einen Pauschalbeitrag an den Impfstoff. Die Pauschale für das kommende Jahr wird der Bundesrat noch festlegen, ebenso die Vergütung von Impfungen in Apotheken. Der Bund trägt die Kosten, welche diese Pauschale übersteigen. Auch die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone übernimmt der Bund.

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    Auch Apotheken werden für Impfungen entschädigt. - keystone

    Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Das umfasst die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen. Weiter die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation.

    Weitere Beratung kann separat abgerechnet werden

    Erfolgt eine separate Beratung in den Arztpraxen bei Personen mit besonderen Risiken, kann der zusätzliche Beratungsaufwand separat abgerechnet werden. Dies erfolgt gemäss der Tarifstruktur Tarmed. Dieser wird von der Grundversicherung übernommen und untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt.

    Die Partner des Tarifvertrages sind unter anderem die GDK, die Einkaufsgemeinschaft HSK und die CSS-Versicherung. Auch die Krankenkassenverbände Curafutura und Santésuisse sowie die Ärzteverbände FMH und MFE gehören dazu.

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