Kanton Bern kann dringliche Gesetzgebung einführen
Künftig kann das Berner Kantonsparlament neue Gesetze mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit sofort in Kraft treten lassen. Dafür stimmten heute die Stimmberechtigten.

Im Kanton Bern können dringliche Gesetze künftig sofort in Kraft treten. Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung mit einer Dreiviertelmehrheit gutgeheissen.
300'393 Stimmende hiessen die Vorlage gut, 98'156 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 54,8 Prozent, wie die Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Volksabstimmung nach Parlamentsentscheidung
Heute tritt ein Gesetz erst dann in Kraft, wenn kein Referendum zustande kommt oder wenn es in einer Volksabstimmung angenommen wird. Doch manche Gesetze duldeten keinen Aufschub, machten Regierung und Parlament geltend. Das habe sich während der Corona-Pandemie gezeigt.
Neu treten Gesetze sofort in Kraft, wenn sie das Kantonsparlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet hat. Innert sechs Monaten muss dann eine Volksabstimmung folgen. Sagt der Souverän Nein, wird das Gesetz sofort aufgehoben.
Instrument für Handlungsfähigkeit
Der Bund und zwölf Kantone kennen die dringliche Gesetzgebung bereits. Auch der Kanton Bern brauche das Instrument, argumentierten die Befürworter. Dadurch würden die Handlungsfähigkeit und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt.
Anders sah es das Komitee Notrecht-Nein, das von Kritikern der Corona-Massnahmen angeführt wurde. Die dringliche Gesetzgebung schwäche den Souverän und schädige die Demokratie. Es sei gefährlich, den Berner Politikern ein solches «Willkür-Werkzeug» in die Hand zu geben.