Gegen das neue Betriebsreglement des Genfer Flughafens wurde von einem Oppositionskomitee eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Flughafen Genf
Der Flughafen Genf. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf regt sich Widerstand gegen das neue Betriebsreglement des Flughafens.
  • Ein Oppositionskomitee reichte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  • Anwohnerorganisationen als auch die Genfer Immobilienkammer unterstützen die Beschwerde.

In Genf regt sich Widerstand gegen das neue Betriebsreglement des Flughafens. Ein Oppositionskomitee reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Reglement legt unter anderem eine zulässige Lärmgrenze fest und führt ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22.00 Uhr ein.

Die Beschwerdeführer stossen sich insbesondere an zwei Punkten, wie sie am Montag vor den Medien erläuterten. Zum einen würde die neue Verordnung rund 30'000 Personen, die in dem Gebiet leben, einer zu hohen Lärmbelastung aussetzen. Zum anderen führe die Regelung dazu, dass ein Teil des rechten Genferseeufers unbebaubar werde.

Neue Verordnung gleiche einer Flucht nach vorne

Der Inhalt dieser neuen Verordnung käme einer Flucht nach vorne in die «zügellose Ausbeutung» des Genfer Flughafens gleich. Das sagte Lisa Mazzone, Ständerätin (Grüne) und Präsidentin der Carpe (Regionalkoordination für einen bevölkerungs- und umweltfreundlichen Stadtflughafen).

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) sieht vor, dass der Flughafen Genf ab 2030 jährlich 25'000 Passagiere abfertigt. Zudem soll die Zahl der Flüge insgesamt um 18 Prozent steigen. Die Gegner würden es gerne sehen, wenn der Flughafen sein Modell ändern würde.

Jahrelang sei der Flughafen von seinem auf der «Billigfliegerei» basierenden Erfolg überholt worden, sagte Anwalt Jean-Daniel Borgeaud. Er wird die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Diese Entwicklung sei zudem unvereinbar mit den Zielen zur Senkung der CO2-Emissionen, die sich Kantone und Bund gesetzt hätten.

Genfer Immobilienkammer schliesst sich der Beschwerde an

Der Beschwerde der Carpe und zwei Anwohnerorganisationen hat sich auch die Genfer Immobilienkammer angeschlossen. Diese betont die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens, verweist aber auf die drohende Wertverminderung der Immobilien im vom Fluglärm betroffenen Gebiet.

Geplante Bauprojekte müssten aufgegeben werden, obwohl Genf weiterhin unter Wohnungsmangel leide. Einige Parzellen würden unbebaubaur, in Genthod beispielsweise wären 80 Prozent des Gemeindegebiets davon betroffen. Das neue Betriebsreglement war im November vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) genehmigt worden.

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