Die Bundesanwaltschaft wirft Qaasim Illi und Nicolas Blancho Widerhandlungen gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz vor. Ihre Verteidiger fordern Freisprüche.
IZRS
Die Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) Qaasim Illi (links) und Nicolas Blancho. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die IZRS-Vorstandsmitglieder Qaasim Illi und Nicolas Blancho stehen vor Gericht.
  • Sie sollen Al-Kaida-/IS-Videos veröffentlicht haben.
  • Laut ihren Anwälten war es jedoch keine Propaganda. Sie fordern den Freispruch.
Ad

Vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts haben die Verteidiger der IZRS-Vorstandsmitglieder Qaasim Illi und Nicolas Blancho Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Männern Widerhandlungen gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz vor.

Die beiden Anwälte führten am Donnerstag in ihren Plädoyers aus, dass die vorgeworfenen Taten keine Propaganda für Al-Kaida seien.

Illi wird von der Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt, ein Video mit Abdallah Al-Muhaysini, einem mutmasslich hochrangigen Führer einer der Al-Kaida nahestehenden Organisation, im Jahr 2015 abgesegnet und veröffentlicht zu haben. Gleiches soll er mit einem weiteren Video gemacht haben.

Bundesanwaltschaft beantragt Abweisung der Berufungsanträge

Blancho hat selbst ein Interview zum Video mit Al-Muhaysini gegeben und soll an einem Anlass in Winterthur im Dezember 2015 dafür geworben haben. Für Blanchos Anwalt hat sein Mandant jedoch eben keine Propaganda gemacht, sondern das Interview mit Al-Muhaysini eingeordnet und zu einem Diskurs aufgerufen.

Islamischer Zentralrat Schweiz bundesstrafgericht
Nicolas Blancho, Präsident Islamischer Zentralrat Schweiz IZRS, rechts, Qaasim Illi, Medienverantwortlicher IZRS, Mitte, und Naim Cherni, Kulturproduzent IZRS, links. (Archivbild) - Keystone

Das Video mit Al-Muhaysini und das zweite Video wurden im Herbst 2015 von einem weiteren Mitglied des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) in Syrien gemacht. Dafür wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der Fall ist derzeit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig.

Die Bundesanwaltschaft hat die Abweisung der Berufungsanträge beantragt. Al-Muhaysini sei nicht eine Stimme der innerislamischen Mässigung, wie Blancho diesen bezeichnet habe. Vielmehr habe dieser aktenkundig die Al-Kaida und den Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo 2015 gepriesen. (Fall CA.2020.22)

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftNicolas BlanchoMenschenrechteAnschlagGesetzHerbstIZRS