In einer Schutzzone: Ungar sucht im Wallis nach Gold – 900 Fr. Busse
Er hatte Grosses vor und wurde jäh gestoppt: Ein 56-Jähriger wollte im Lötschental nach Gold suchen. Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Es ist keine gute Idee, ohne Bewilligung im Wallis nach Gold zu suchen.
 - Das merkte ein Ungar, der im Lötschental von der Polizei gestoppt wurde.
 - 588 Franken muss er sofort bezahlen – weitere 900 Franken bedingt.
 
Der Ausruf «Go West, young man!» (Deutsch etwa: «Zieh nach Westen, junger Mann!») war im 19. Jahrhundert ein berühmter Slogan.
Er sollte die Menschen ermutigen, sich im Wilden Westen ihrem Goldrausch hinzugeben.
Damals gab es in Kalifornien und anderen Gold-Gebieten aber keine archäologischen Schutzzonen. Und keine Staatsanwaltschaft, die ein Kulturgütertransfergesetz durchsetzt.
Aber alles der Reihe nach: Die Spürnase eines 56-jährigen Mannes aus Ungarn führte ihn im Juni 2025 ins Lötschental. Dort wollte er nach Gold suchen – ohne Bewilligung.
Im Strafbefehl, der dem «Walliser Boten» vorliegt, fragte der Mann auf mehreren Zivilschutzposten nach, wo er Gold suchen könne.
Polizei schreitet ein
Überall wurde er abgewiesen. So zog er weiter nach Kippel ans Ufer der Lonza.
Dort wollte er sich eine goldene Nase verdienen und neben Gold auch nach Kristallen und weiteren Gegenständen suchen.
Aber bevor er mit seiner Goldsuche beginnen konnte, griff die Polizei ein. Bei einer Kontrolle fanden die Beamten im Kofferraum seines Autos eine komplette Goldsuch-Ausrüstung: Metallsuchgeräte, Eimer, Waschpfannen, Werkzeuge.
Gemäss dem Strafbefehl lag dieser Ort der Kontrolle wenig ausserhalb einer archäologischen Schutzzone. Auf besonders heiklem Gelände also.
Zwei Fläschchen Goldstaub vernichtet
Weil der Ungar keine Bewilligung hatte, verletzte er laut Staatsanwaltschaft das Kulturgütertransfergesetz. Ein Gesetz zur Verhinderung von Plünderungen archäologischer Fundstellen.
Da kennt die Staatsanwaltschaft keinen Spass: Sie verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken (30 Tagessätze à 30 Franken).

Eine Busse von 250 Franken sowie die Verfahrenskosten von 338 Franken muss er sofort bezahlen. Zudem wurden drei Metalldetektoren und zwei Fläschchen mit Goldstaub eingezogen und vernichtet, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Übrigens: Vielleicht hat dieser Mann ein Herz aus Gold. Oder er dachte sich, Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Auf alle Fälle hat er den Strafbefehl akzeptiert – somit ist das Urteil rechtskräftig.












