Impfpflicht gegen Rinderseuche in Genf und Teilen der Waadt
Im Kanton Genf und der benachbarten Region Terre Sainte im Kanton Waadt werden Rinder gegen die ansteckende virale Hautknotenkrankheit geimpft.

Die Rinder im Kanton Genf und in der benachbarten Region Terre Sainte im Kanton Waadt werden gegen die ansteckende virale Hautknotenkrankheit geimpft. Die ersten Fälle der Tierseuche wurden Ende Juni in Frankreich, vor den Toren Genfs, gemeldet.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am Freitag die obligatorische Impfung aller für das Virus empfänglichen Tiere innerhalb des in der Schweiz festgelegten Überwachungsgebiets angekündigt. Mit der Impfung wollen die Behörden eine Pufferzone schaffen und eine Ausbreitung dieser auch Lumpy-Skin-Disease genannten Tierseuche verhindern.
Das BLV weist darauf hin, dass die Impfung die einzige wirksame Massnahme ist, um die Tierseuche zu stoppen und die Tiere bestmöglich zu schützen.
Da in der Schweiz bislang kein Impfstoff gegen die ansteckende Lumpy-Skin-Disease zugelassen ist, hat das BLV am 11. Juli in Absprache mit Swissmedic einen allgemeinen Beschluss erlassen. Dieser erlaubt die Einfuhr und Verwendung von Impfstoffen, die sich in Europa bei Ausbrüchen der Krankheit als wirksam erwiesen haben.
BLV erlässt Tier- und Warenverkehrsbeschränkungen
Das BLV hat auch Beschränkungen für den Tier- und Warenverkehr in der Überwachungszone festgelegt. Die Hautknotenkrankheit wird hauptsächlich durch Stiche von Bremsen, Fliegen und Mücken übertragen. Die Tierhalter werden aufgefordert, die Tiere so gut wie möglich vor diesen Insekten zu schützen.
Die Lumpy-Skin-Disease betrifft nur Rinder (Kühe, Büffel, Bisons). Ziegen und Schafe sind von der Krankheit nicht betroffen. Obwohl die Sterberate im Allgemeinen gering ist, ist mit Verlusten durch eine reduzierte Milchleistung, Aborte, Unfruchtbarkeit und verminderte Lederqualität zu rechnen.
Für den Menschen ist die Krankheit harmlos. «Der Verzehr von Produkten infizierter oder geimpfter Tiere stellt kein Risiko für die menschliche Gesundheit dar», hält das BLV fest.