Bis 2005 steckte der selbsternannte «Heiler von Bern» mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit HIV an. Eine Lockerung seines Vollzuges wurde nun abgelehnt.
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Ein Gefängnis. (Archivbild) - unsplash
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit seiner Verurteilung sitzt der «Heiler von Bern» im geschlossenen Vollzug.
  • Er hatte von 2001 bis 2005 mehrere Menschen absichtlich mit dem HI-Virus angesteckt.
  • Das Berner Obergericht hat sich nun gegen eine Lockerung seines Vollzuges entschieden.

Der selbsternannte «Heiler von Bern» erhält keine Hafterleichterungen. Der Mann wurde 2015 wegen vorsätzlicher Ansteckung von mindestens 16 Menschen mit HIV zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Berner Obergericht lehnte eine Versetzung in den offenen Vollzug ab.

Über den entsprechenden Beschwerdeentscheid berichtete am Dienstag die «Berner Zeitung». Gemäss der 2. Strafkammer des Obergerichtes sprechen sowohl Rückfall- als auch Fluchtgefahr gegen Lockerungen des Vollzugs. Dazu gehören zum Beispiel begleitete Ausgänge.

Bei Behandlungen das HI-Virus injiziert

Dass der Verurteilte inzwischen die Hälfte seiner Strafe abgesessen habe, führe nicht automatisch zu einer Versetzung in den offenen Vollzug. Das heisst es im Obergerichts-Entscheid vom 15. November, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

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HIV-1 (Retroviren) in einer kolorierten Ultradünnschnitt-Aufnahme eines Transmissions-Elektronenmikroskops. Foto: Hans R. Gelderblom/Robert Koch Institut - dpa-infocom GmbH

Der selbsternannte «Heiler» hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Der ehemalige Musiklehrer soll den 16 Opfern bei Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in seiner Wohnung das HI-Virus injiziert haben.

Blut und anderes biologisches Material erhielt er insbesondere von einem seiner Musikschüler. Er legte sich ein eigenes HIV-Reservoir an. Das Bundesgericht bestätigte seine Verurteilung 2015 in letzter Instanz.

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