Immer öfter erhalten Frauen von Unbekannten aus ihrer Nähe Dickpics per Airdrop zugeschickt. Eine Expertin zeigt sich alarmiert.
Jugendliche
Jugendliche reisen in einem Zürcher Tram und benutzen ihr Smartphone (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Per Airdrop können Bilder auf iPhones in der Nähe geschickt werden.
  • Immer mehr Grüsel nutzen dies, um Frauen ungefragt Nacktbilder zu schicken.
  • Dies sei wegen der Nähe zum Opfer härter zu bestrafen als etwa per Mail, so eine Expertin.

Eine Frau sitzt im Tram, als auf ihrem iPhone plötzlich ein Penisbild eines unbekannten Mannes auftaucht. Kaum ist das weggeklickt, taucht bereits das nächste auf. Als sie aufsieht, kommt es noch schlimmer: Sie sieht, dass der Absender mit ihr im Tram sitzt.

Passiert ist das einer jungen Züricherin – das Phänomen nennt sich Cyberflashing. Eine Umfrage in Grossbritannien hat ergeben, dass fast die Hälfte der Frauen bereits ungefragt ein «Dickpic» erhalten haben.

Im eben geschilderten Fall wurde das Bild per Airdop verschickt. Das macht die Sache für das Opfer viel schlimmer – denn: die Übertragungsmethode von Apple funktioniert nur bis zu einer Entfernung von neun Metern.

Der Täter ist somit immer in der Nähe.

Expertin: Könnte rechtlich sexuelle Belästigung sein

Diese Art des digitalen Entblössens komme immer häufiger vor, erklärt Lena Koch von «Netzcourage» gegenüber Nau.ch. Der Verein setzt sich gegen digitale Gewalt ein, insbesondere auch sexueller Art.

Die Juristin ist der Ansicht, durch die Nähe zum Opfer, der Unmittelbarkeit und der fehlenden zeitlichen Versetzung könnte bei einem solchen Fall gar eine sexuelle Belästigung vorliegen. Dies sei schliesslich auch der Fall, wenn die Belästigung über Webcam erfolge.

cyberflashing
Cyberflashing nennt man das unaufgeforderte Versenden von Nacktbildern, meist Penis-Bildern, an andere Personen.
Zürich
Genau das ist einer Zürcherin im Tram passiert.
Penisbild Netzcourage
Wer ungefragt ein Penisbild sendet, macht sich in der Schweiz strafbar. Der Verein Netzcourage hat ein Tool entwickelt, um rasch und unkompliziert eine entsprechende Strafanzeige zu erstelle

«Die Frage ist allerdings bislang unbeantwortet. Denn höchstwahrscheinlich wurden entsprechende Fälle über den Tatbestand der ‹Pornografie› nach Art. 197 StGB abgehandelt», erklärt Koch.

Sie fände es sinnvoll, würde die betroffene Zürcherin Anzeige wegen sexueller Belästigung einreichen. «Dann hätten wir mal eine Antwort des Gerichts und einen Präzedenzfall für künftige Fälle.»

Auch für das Internet brauche es klare Gesetze, so Koch weiter: «Wenn der Mann der Frau auf der Strasse seinen Penis zeigen würde, wäre es ein klarer Fall von sexueller Belästigung.»

«Keine Bilder von Unbekannten annehmen»

Ein weiteres Problem bei Straftaten im digitalen Raum bestehe darin, den Täter zu identifizieren und Beweise zu sammeln. Bei Airdrop wird als Absender lediglich ein benutzerdefinierter Name angezeigt. Der Absender kann so trotz physischer Nähe unerkannt bleiben.

Auch gibt es keinen Verlauf darüber, welche Datei von wem gesendet wurde.

Haben Sie schon mal ungefragt ein Dickpic bekommen?

Deswegen empfiehlt die Expertin: «Airdrop deaktivieren oder wenigstens keine Bilder von Unbekannten annehmen. Falls man dies doch tun will, dann unbedingt vor und nach Erhalt der Datei einen Screenshot machen.»

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