Im Kanton Waadt kann es zum generellen Bettelverbot kommen. Das Bundesgericht sieht die Bundesverfassung und Menschenrechtskonvention nicht verletzt.
Bargeld für Obdachlose: Bald ein Relikt der Vergangenheit?
Bargeld für Obdachlose: Bald ein Relikt der Vergangenheit? - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gesetz sieht vor, Bettler im Kanton Waadt mit einer Geldstrafe zu belegen.
  • Eine Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof des Kantons und Bundesgericht abgelehnt.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das generelle Bettelverbot im Kanton abgewiesen. Damit kann der Artikel 23 des Strafgesetzbuchs des Kantons Waadt in Kraft treten. Das Bundesgericht hatte der Beschwerde die aufschiebene Wirkung gewährt.

Das Bundesgericht hält in seinem heute Donnerstag publizierten Urteil fest, dass das Bettelverbot mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention vereinbar sei.

Das Verbot bezweckt gemäss den Lausanner Richtern den Schutz von Personen, die im Rahmen von Banden zum Betteln gezwungen werden. Zudem könne mit dem Verbot die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit gewahrt werden.

Einschränkung nicht geeignet

Als ein milderes Mittel hatten die Beschwerdeführer vorgeschlagen, das Betteln lediglich für bestimmte Tageszeiten oder an gewissen Orten zu verbieten. Wie bereits der Verfassungsgerichtshof des Kantons Waadt, hält auch das Bundesgericht diese Einschränkung nicht für geeignet. Damit würde sich das Problem lediglich verschieben.

Auch eine Bewilligungspflicht sei nicht ein probates milderes Mittel, um der Problematik der Ausbeutung entgegenzuwirken.

Kein Austausch

Die Beschwerdeführer rügten vor dem Bundesgericht unter anderem, dass mit dem Bettelverbot die Wirtschaftsfreiheit gemäss Bundesverfassung verletzt werde. Das sei nicht so, halten die Bundesrichter fest.

Mit dem Betteln versuchten die entsprechenden Personen zwar einen Verdienst zu erreichen. Es finde dabei aber kein Austausch von Produkten oder Diensten statt. Genau auf diesem Austausch basiere jedoch das Wirtschaftssystem und dieses werde durch die Wirtschaftsfreiheit geschützt.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht zudem fest, dass das Bettelverbot keine indirekte Diskriminierung von Romas sei. Das Gesetz richte sich gegen alle Bettler und nicht gegen eine bestimmte Gemeinschaft.

Busse bis 100 Franken

Der Waadtländer Grosse Rat hatte Ende September 2016 einer SVP-Initiative für ein Bettelverbot im ganzen Kanton mit 60 zu 56 Stimmen knapp zugestimmt.

Das Gesetz sieht vor, dass Bettler mit einer Busse zwischen 50 und 100 Franken bestraft werden können. Wer organisierte Bettlerei betreibt oder Minderjährige zum Betteln schickt, dem droht eine Busse von 500 bis 2000 Franken.

Ein Referendum, das von der Linksaussen-Partei Solidarités und kirchlichen Parteien ergriffen worden war, kam nicht zustande. Ebenfalls keinen Erfolg hatte ein Gegenvorschlag der Regierung, mit welchem Betteln nicht komplett verboten, sondern eingeschränkt worden wäre.

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