Waadtländer Ausgleichskasse Opfer eines Betrugs von 2,7 Millionen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Nach dem Betrugsfall bei der Waadtländer Kantonalen Arbeitslosenkasse zwischen 2013 und 2016 kommt nun ein mutmasslicher Betrugsfall bei der Waadtländer Kantonalen AHV-Ausgleichskasse hinzu. Diese soll in der Pandemie-Zeit zwischen 2020 und 2022 Opfer von Betrugshandlungen in der Höhe von 2,7 Millionen Franken geworden sein.

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Über 80 falsche Leistungsempfänger hätten unrechtmässig Covid-Erwerbsausfallentschädigungen bezogen. Der Fall wurde am Donnerstag von der Zeitung «24 heures» aufgedeckt. Der Sprecher der Waadtländer Staatsanwaltschaft, Vincent Derouand, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Information.

Orchestriert worden sei der Betrug von einem Trio portugiesischer Staatsangehöriger, wobei zwei Angestellte der Kasse in Vevey VD als Komplizen fungiert hätten.

Weil die Ausgleichskasse Unregelmässigkeiten vermutete, hatte sie am 30. Juni 2022 Anzeige erstattet. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein. Im Laufe ihrer Ermittlungen legte sie den Hauptanklagepunkt auf gewerbsmässigen Betrug fest, ergänzt durch Geldwäscherei und Urkundenfälschung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben 84 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren unrechtmässig Beträge zwischen 16'000 und 96'000 Franken erhalten. Laut «24 heures» handelte es sich um Privatpersonen, die sich rückwirkend als Selbstständige angemeldet hatten, um diese Covid-Gelder zu beantragen, wobei sie einen fiktiven Umsatz angaben.

In anderen Fällen sollen bereits selbstständig tätige Personen ihren Umsatz aufgebläht haben, um höhere Beträge zu erhalten.

Dem mutmasslichen Betrüger-Trio wird vorgeworfen, diese fiktiven Begünstigten unter Bekannten rekrutiert, die administrativen Formalitäten übernommen und dabei eine Provision von bis zu 40 Prozent einbehalten zu haben. Dies angeblich mit der Komplizenschaft von zwei Mitarbeitern der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Waadt.

Unter den mutmasslich gefälschten Profilen befanden sich solche von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, da diese als einfach zu deklarieren galten. Dazu gehörten mutmasslich gefälschte Rechnungen, gefälschte Buchhaltungsunterlagen, Visitenkarten und fiktive Prospekte.

Bis heute wurden von einem Gericht bereits neun Urteile gegen Angeklagte gefällt, die «Begünstigte» der Covid-Erwerbsausfallentschädigungen waren. Sie erhielten Freiheitsstrafen zwischen 6 und 16 Monaten. Eine Person wurde per ergänzendem Strafbefehl zu 55 Tagessätzen verurteilt.

Die Ermittlungen sind gemäss Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Sie werden gegen die Hauptverdächtigten des Betrugs fortgesetzt. Ein genauer Zeitplan für die Anklageerhebung konnte noch nicht genannt werden.

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