In der Waadt wird am 14. Juni über den Mindestlohn abgestimmt
Die Bevölkerung des Kantons Waadt stimmt am 14. Juni über einen kantonalen Mindestlohn ab. Der Staatsrat hat diesen Termin für die zwei Volksinitiativen und den ihnen entgegenstehenden Gegenvorschlag der Regierung festgelegt, wie er am Donnerstag mitteilte.

Die erste Initiative zielt darauf ab, den Grundsatz eines Mindestlohnes in der Verfassung zu verankern. Die zweite soll ein neues Gesetz zur Einführung eines gesetzlichen kantonalen Mindestlohnes von 23 Franken brutto pro Stunde einführen.
Zwar sehen die 2023 eingereichten Initiativen und der Gegenvorschlag denselben Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde vor. Die beiden Optionen unterscheiden sich aber hinsichtlich der Personen, die einen Anspruch auf ein solches Einkommen hätten.
Dabei gibt es einen zentralen Unterschied: Soll der kantonale Mindestlohn (Initiativen) oder der in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegte Mindestlohn (Gegenvorschlag) Vorrang haben? Anfang März hatte der Grosse Rat den Gegenvorschlag unterstützt.
In der Schweiz haben bereits fünf Kantone einen Mindestlohn eingeführt: Neuenburg 2017 (20 Franken), Jura 2018 (20 Franken), Genf 2020 (23 und später 24 Franken), Tessin 2021 (zwischen 18,75 und 19,25 Franken) und Basel-Stadt 2021 (21 Franken).
Die Frage wurde auch auf Bundesebene diskutiert. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat am Dienstag einen vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf verabschiedet, der ebenfalls den Vorrang eines GAV vorsieht.










