Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude erarbeiten.
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Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es werden die rechtlichen Grundlagen einer Zertifikatspflicht im Parlament erarbeitet.
  • Das Covid-Zertifikat würde Lockerungen der Schutzmassnahmen bewirken.

Die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude will die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) erarbeiten. Sie ist der Ansicht, dass eine Pflicht dort verhältnismässig sei. Schliesslich brauche es dafür nur einen Corona-Test.

Die Zertifikatspflicht habe zum Vorteil, dass Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht aufgehoben werden könne. Auch die Trennwände aus Plexiglas könnten entfernt werden, schreibt die Kommission am Mittwoch in einer Mitteilung. Es gehe aber insbesondere darum, die Handlungsfähigkeit des Parlaments langfristig sicherzustellen. Zudem solle so ein Beitrag zum Schutz des Gesundheitswesens vor einer Überlastung geleistet werden.

Zertifikatspflicht bei Bundesversammlung

Die Kommission beschloss das Vorhaben am Mittwoch mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Die SPK-S wird die gesetzlichen Grundlagen ausarbeiten, sofern die Schwesterkommission ihre Zustimmung erteilt. Ziel sei es, die Vorlage bis zu den Kommissionssitzungen im vierten Quartal bereitzuhaben. Die Kommission werde die Prozesse so gut es gehe beschleunigen.

Alle Parteien ausser der SVP hatten für die Bundesversammlung am Sonntag eine Zertifikatspflicht für die Teilnahme gefordert. Der von GLP-Präsident Jürg Grossen initiierte Brief hielt fest, es gebe keinen überzeugenden Grund für die Ausnahme des Parlaments.

Zertifikat ab 16 Jahren

Das Covid-Zertifikat sollen alle ab 16 Jahren vorweisen müssen, wenn sie ins Parlamentsgebäude gehen. Diejenigen, die zwingend Zutritt zum Parlamentsgebäude haben müssen, sollen die allfälligen Tests nicht selber bezahlen müssen. Welche Personen dies sind, soll die Verwaltungsdelegation regeln.

Die Regeln sollen nicht nur für Sitzungen im Parlamentsgebäude, sondern für alle Sitzungen parlamentarischer Organe auch ausserhalb des Parlamentsgebäudes gelten. Massnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen bei der Eingangskontrolle für Geimpfte und Genesene wurden erstellt. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats kann dazu freiwillig auf dem Zutrittsausweis erfasst werden, wenn dies gewünscht ist.

Jene Ratsmitglieder, welche kein Covid-Zertifikat vorweisen, können ihre Stimmen an Sitzungen der Räte in Abwesenheit abgeben. Das Gesetz soll dringlich erklärt werden und am Tag nach den Schlussabstimmungen in Kraft treten, wobei es bis maximal 1. Dezember 2022 gilt. Die Verwaltungsdelegation kann die vorzeitige Aufhebung des Gesetzes beschliessen.

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