Parlament

Zuger Parlament sagt Nein zur Meldepflicht bei Ein- und Auszügen

Im Kanton Zug sind auch künftig Vermietende oder Liegenschaftsverwaltungen nicht verpflichtet, Ein- oder Auszüge ihrer Mietpersonen der Einwohnerkontrolle zu melden. Der Kantonsrat hat am Donnerstag die Einführung der sogenannten Drittmeldepflicht abgelehnt.

Das Zuger Kantonsparlament will nichts von einer Drittmeldepflicht an die Einwohnerkontrollen wissen. (Symbolbild)
Das Zuger Kantonsparlament will nichts von einer Drittmeldepflicht an die Einwohnerkontrollen wissen. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Der Mitte-Kantonsrat Simon Leuenberger, der als Leiter in der Einwohnerkontrolle Walchwil arbeitet, forderte in einer Motion, der Regierungsrat solle im Kanton Zug eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, damit Vermieter und Verwaltungen Ein- und Auszüge direkt an die Einwohnerkontrolle melden müssen.

Eine verbindliche Drittmeldepflicht würde die Arbeit der Einwohnerkontrollen stark erleichtern, da Eigentümer und Verwaltungen am besten wissen, wann jemand ein- oder ausziehe, sagte der Kantonsrat. «Die Drittmeldepflicht ist ein gezieltes Auffangnetz bei Problemfällen, technisch einfach und digital umsetzbar», so Leuenberger.

Die Regierung sprach sich gegen die Einführung einer Drittmeldepflicht aus. Eine gesetzliche Pflicht für Vermieter würde seiner Ansicht nach einen unverhältnismässigen Eingriff in private Verhältnisse darstellen, den «Grundsatz der Eigenverantwortung untergraben» und Private mit Aufgaben belasten, «für die sie nicht verantwortlich» seien, argumentierte die Exekutive. Die bestehende Rechtslage mit persönlicher Meldepflicht und Auskunftspflicht auf Anfrage sei ausgewogen und verhältnismässig, so Landammann Andreas Hostettler (FDP).

Die Sprecherinnen und der Sprecher der FDP, GLP und SVP folgten der Regierung und sprachen sich gegen das Ansinnen aus. Das Verdikt fiel letztlich mit 61 Nein-, zu 8 Ja-Stimmen sehr deutlich aus.

Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) haben zwölf Kantone eine Drittmeldepflicht eingeführt, in der Zentralschweiz gilt sie lediglich im Kanton Luzern.

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