Der Diskriminierungsfall der Leichtathletin Semenya steht nun vor der grossen Kammer des EGMR. Die erste Instanz hatte bereits geurteilt.
Semenya
Caster Semenya hat eine Berufung vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes gewonnen. - Michael Kappeler/dpa

Der Fall der südafrikanischen Leichtathletin Caster Semenya wird von der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) behandelt. Das Gesuch um die Prüfung des Falles hat die Schweiz gestellt. Die erste Instanz des EGMR hat die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt.

Die erste Instanz des EGMR stellte im Sommer fest, dass die Schweiz gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über das Verbot der Diskriminierung in Verbindung mit Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt, verstossen hat.

Regelung von World Athletics wurde für gültig erklärt

Das Bundesgericht hatte im Herbst 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) ein Lausanne bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands (World Athletics, ehemals IAAF) für gültig erklärt hatte.

Gemäss den Vorgaben von World Athletics sollte die hyperandrogene Athletin Semenya und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen.

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