Goldimporte: Bundesgericht entscheidet über Transparenz
Das Bundesgericht prüft, ob die Gesellschaft für bedrohte Völker Einsicht in die Herkunft des importierten Goldes erhält.

Das Bundesgericht berät kommende Woche in einer öffentlichen Beratung darüber, ob die Gesellschaft für bedrohte Völker Einsicht in die Zahlen zur Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes erhält. Die Vorinstanz wies das Ansinnen mit der Begründung ab, dass die Daten unter das Steuergeheimnis fielen.
Die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erhofft sich durch den Zugang zu den Informationen mehr Transparenz im Goldhandel. Sie beantragte für die Jahre 2014 bis 2017 auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes die Zahlen zum importierten Rohgold von sieben Firmen, darunter zwei Banken.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit willigte schliesslich ein, die gewünschten Informationen herauszugeben. Die Firmen Argor-Heraeus, Metalor Technologies, MKS und Valcambi legten gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und erhielten Recht. Im Verlauf des Einsichtsverfahrens verzichtete die GfbV auf die Daten der Banken.
Goldhandel in der Schweiz: Ein Blick hinter die Kulissen
Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass diese Daten für Bemessung der Mehrwertsteuer gesammelt würden und fielen daher unter das Steuergeheimnis. Keine Rolle spiele dabei, dass die Informationen auch für andere Zwecke zusammengetragen würden.
In der Schweiz werden laut GfbV rund 70 Prozent des weltweiten Goldes veredelt oder gehandelt. Die Lieferketten sind jedoch wenig transparent. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beteiligt sich deshalb an der «Swiss Better Gold Initiative», mit welcher insbesondere die Arbeitsbedingungen im Kleinbergbau und der Umweltschutz verbessert werden sollen.