Eine NGO aus der Schweiz hat eine Anforderung gestellt. Das Bundesgericht soll prüfen, ob die Raffinerien die Herkunft von Gold offenlegen müssen.
Gold Schweiz
Schweizer Goldraffinerien müssen bisher nicht offenlegen, woher sie das Edelmetall beziehen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) will das ändern. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sollen die Raffinerien künftig den Herkunftsort von Gold deklarieren müssen?
  • Dies soll laut einer schweizerischen NGO das Bundesgericht prüfen.

Eine schweizerische NGO geht laut einer Mitteilung von Montag juristisch gegen die hiesigen Goldraffinerien vor. Das Bundesgericht soll prüfen, ob die Raffinerien die Herkunft des Edelmetalls offenlegen müssen. Mit ihrem Gang vor das Bundesgericht zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Urteil des Verwaltungsgerichts von März weiter.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hatte das ursprüngliche 2018 eingereichte Gesuch um Offenlegung der Herkunft zuerst abgewiesen. Danach schwenkte sie aber im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens um – und verfügte die Offenlegung der Daten.

Dagegen erhoben die betroffenen Raffinerien Beschwerde – und bekamen vom Schweizerischen Verwaltungsgericht recht. Dieses argumentierte im schriftlichen Urteil vom März: Das Steuergeheimnis stelle einen absoluten Schutz der fraglichen Informationen dar und habe gegenüber dem Grundsatz der Transparenz Vorrang.

Wegen Umständen offenlegen

Konkret hatte die GfbV 2018 verlangt: Die vier grössten Schweizer Raffinerien müssen die Goldlieferanten für den Zeitraum von 2014 bis 2017 offenlegen. Bereits diesen ursprünglichen Einsichtsantrag bei der EVZ begründete die GfbV unter anderem damit: Es sei wichtig zu wissen, ob das importierte Gold unter menschenwürdigen und umweltverträglichen Umständen gewonnen werde.

In der Mitteilung von Montag forderte die GfbV neben Transparenz auch gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten. Bereits in der Mitteilung zum Verwaltungsratsurteil schrieb die GfbV: Die zahlreichen Skandale in den letzten Jahren würden beweisen, dass die bestehenden Kontrollmassnahmen nicht genügten.

Im März 2021 lehnte das Parlament bei der Revision des Geldwäschereigesetzes entsprechende Regulierungen jedoch ab. Dies obwohl der Bundesrat einräumte: Die derzeit verfügbaren Import- und Exportstatistiken erlaubten weder eine eindeutige Bestimmung der Herkunft des Goldes noch dessen Produktionsverfahren. Die Schweiz ist die wichtigste Drehscheibe im internationalen Goldhandel – zwei Drittel des Edelmetalls weltweit werden hier raffiniert und verarbeitet.

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