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    Gericht stoppt CS-Boni-Kürzungen bei früheren Managern

    Samantha Reimer
    Samantha Reimer

    Zürich,

    Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Kürzung der Boni für frühere Credit-Suisse-Manager für rechtswidrig.

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    Das Logo der Credit Suisse. (Symbolbild) - keystone

    Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angeordnete Kürzung und Streichung der Boni bei Managern der CS war nicht zulässig.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von zwölf Betroffenen gutgeheissen, wie «SRF» berichtet. Damit dürfen die betroffenen Manager ihre zugesagten Boni behalten.

    1000 Betroffene reichten Beschwerde ein

    Nach der staatlichen Rettung der Credit Suisse im März 2023 wurde das EFD beauftragt, Massnahmen bei den variablen Vergütungen anzuordnen.

    Das EFD verfügte daraufhin, dass Boni bei der Geschäftsleitung gestrichen und bei den darunterliegenden Führungsebenen gekürzt werden sollten.

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    Das Logo am Credit-Suisse-Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz. (Archiv) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

    Einige der rund 1000 Betroffenen reichten dagegen Beschwerde ein. Das Gericht entschied nun, dass solche Eingriffe in vertraglich zugesicherte Ansprüche eine klare gesetzliche Grundlage benötigen, wie «Baseljetzt» berichtet.

    Eigentumsgarantie und fehlende Rechtsgrundlage

    Das Bundesverwaltungsgericht betont, dass die Boni als arbeitsvertragliche Ansprüche durch die Eigentumsgarantie geschützt sind. Für einen dauerhaften Eingriff fehle im Bankengesetz eine ausdrückliche Grundlage.

    Das Gesetz erlaube Massnahmen nur während der Dauer der Staatshilfe, nicht darüber hinaus, so «Swissinfo». Die vom EFD angeordnete definitive Kürzung oder Streichung sei daher rechtswidrig.

    Die Staatshilfen an die Credit Suisse endeten spätestens am 11. August 2023. Das Gericht kritisiert, dass das EFD die Kürzungen trotzdem dauerhaft angeordnet hatte. Die Verfügung wiege schwerer als ein befristetes Auszahlungsverbot und sei gesetzlich nicht gedeckt.

    Keine individuelle Verantwortung nachgewiesen

    Das Gericht stellte zudem klar, dass die Massnahmen laut «SRF» keine Sanktionen für individuelles Fehlverhalten darstellen. Es konnte nämlich nicht nachgewiesen werden, dass die betroffenen Manager persönlich für den Untergang der Bank verantwortlich waren.

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    Die Logos der Schweizer Banken Credit Suisse und UBS sind auf verschiedenen Gebäuden in Zürich zu sehen. - dpa

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bis dahin bleiben weitere Beschwerden sistiert.

    Die Debatte um Verantwortung und Vergütung in der Schweizer Bankenbranche erhält damit neue Brisanz.

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    Kommentare

    User #5575 (nicht angemeldet)

    Wäscht da die Eine Hand vielleicht die Andere? Jedes Gesetz hat seine Auslegung, die den Gerichten auch Spielraum geben. Sonst gäbe es auch keine Präzedenzfälle

    User #4357 (nicht angemeldet)

    Typisch Banker, können eine Bank in den Tod reiten, aber auf ihre Horrorgehälter wollen sie nicht verzichten.

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