Nach mehr als zwei Jahren bekommt ein Mann seine Waffensammlung zurück. Ein Modell fehlt jedoch. Hat die Berner Polizei die Pistole etwa geklaut?
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Eine Pistole der Marke Walther fehlt einem Berner Waffensammler. Hat die Polizei sie geklaut? (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann musste vor mehr als zwei Jahren seine Waffensammlung an die Polizei abgeben.
  • Vor etwa einem halben Jahr bekam der Sammler dann seine Kollektion zurück.
  • Eine Walther PP – eine Polizeipistole – konnte jedoch nicht mehr gefunden werden.
  • Der Verdacht des Waffensammlers: Die Berner Polizei hat die Pistole einfach gestohlen!
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Ein mysteriöser Fall hält die Berner Justiz in Atem. Ein Waffensammler behauptet, dass die Polizei eine seiner zuvor beschlagnahmten Pistolen aus der Asservatenkammer gestohlen hat.

Die Anschuldigungen wurden zunächst von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Das Obergericht hingegen bewertet den Fall anders – und rügt sowohl Polizei als auch Vorinstanz, wie die «Berner Zeitung» schreibt.

Doch was war passiert? Vor zwei Jahren standen Beamte der Regionalpolizei Emmental-Oberaargau vor der Tür eines Waffensammlers. Es lag der Verdacht eines Verstosses gegen das Waffengesetz vor. Nach einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung seiner Sammlung erhielt er die Waffen zurück – eine Walther PP, eine Polizeipistole, fehlte jedoch.

Der Mann hatte dieses Modell zusammen mit einer anderen Pistole erst später bei seiner Einvernahme auf dem Polizeiposten übergeben. Im entsprechenden Protokoll ist dies auch erwähnt. Trotzdem tauchten die beiden Waffen nicht im von der Polizei aufgesetzten Materialverzeichnis auf.

Fehlende Beweise oder mangelnde Untersuchungen?

Nachdem nur eine dieser beiden später übergebenen Waffen gefunden werden konnte, ergab sich für den Sammler ein schwerer Verdacht: Jemand von der Berner Polizei muss die fehlende Pistole entwendet haben. Er reichte gemäss «BZ» eine Anzeige wegen unrechtmässiger Aneignung gegen die Polizei ein.

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Das Obergericht in Bern bewertete den Fall anders. (Archivbild) - keystone

Die Berner Staatsanwaltschaft wies seine Anzeige zunächst zurück. Sie argumentierte, dass die Waffe auch einfach nur falsch abgelegt worden sein könnte oder verloren gegangen war. Strafrechtlich wären die Gesetzeshüter so aus dem Schneider gewesen.

Gericht unzufrieden mit Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft

In diesem Fall hätte es sich dann bloss um eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit gehandelt. Was den angeblichen Diebstahl angeht, würden Beweise fehlen, so die Staatsanwaltschaft.

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Doch der Sammler gab nicht auf und zog vor das Berner Obergericht – mit Erfolg.

Das Gericht stellte laut «Berner Zeitung» fest, dass sowohl die Arbeit der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft ungenügend war. Es entschied, dass die Möglichkeit eines Diebstahls nicht einfach abgetan werden dürfe und forderte eine gründlichere Untersuchung des Falls.

Nun muss nachgeholt werden, was versäumt wurde: Eine genaue Untersuchung des mysteriösen Verschwindens einer Pistole aus der Asservatenkammer der Berner Polizei.

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