Gericht gibt Jolanda Spiess-Hegglin recht
Jolanda Spiess-Hegglin wollte verhindern, dass in persönlichkeitsverletzender Weise über die Ereignisse der Zuger Landammannfeier von 2014 geschrieben wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Michèle Binswanger darf ihr geplanten Buch über Spiess-Hegglin nicht veröffentlichen.
- Das Buch könnte ihre Persönlichkeit verletzen, urteilt das Gericht.
- Tamedia, die Arbeitgeberin von Binswanger, teilte mit, sie werde das Urteil anfechten.
Michèle Binswanger darf ihr Buch über Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammannfeier in Zug von 2014 nicht veröffentlichen. Das Kantonsgericht Zug stützt die superprovisorische Verfügung vom Mai 2020.
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin begründete ihren Antrag auf ein Verbot so: Sie wolle verhindern, dass die Journalistin Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe. Binswanger habe bereits früher verletzend über sie geschrieben.

Buch könnte Persönlichkeit und Intimbereich verletzten
Binswanger arbeitet an einem Buchprojekt über die Landammannfeier. Spiess-Hegglin habe die Voraussetzungen für die von ihr beantragten Massnahmen glaubhaft gemacht, schreibt das Gericht.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Tamedia, die Arbeitgeberin von Binswanger, teilte mit, sie werde das Urteil anfechten. Das Zuger Kantonsgericht verbiete der Journalistin im Vornherein, über ein Thema zu schreiben. Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit sei «höchst bedenklich».
Ungeklärte Vorkommnisse
Was an der Feier vor bald sechs Jahren genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.

Gemäss dem Urteil darf Binswanger keine Publikationen machen, bei denen es um die kolportierten Handlungen an der Landammannfeier geht. Als Sanktion wird der Journalistin eine Busse angedroht.
Umstrittenes öffentliches Interesse
Binswanger machte zudem geltend, dass über die Vorkommnisse an der Landammannfeier ausführlich in Medien diskutiert wurde. Dies auch unter Mitwirkung von Jolanda Spiess-Hegglin. Ein Publikationsverbot wäre eine Zensur gegenüber einer einzelnen Journalistin und mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar. Binswanger machte zudem ein öffentliches Interesse am Thema geltend.
Wahrung der Persönlichkeit von Jolanda Spiess-Hegglin
Binswangers Argumente wegen Zensur und Berufsverbot liess das Kantonsgericht nicht gelten. Die Journalistin dürfte ausreichend andere Themen finden und sei nicht auf eine Berichterstattung über die Landammannfeier angewiesen. Zudem sei es ihr möglich, über andere Themen zur Landammannfeier zu schreiben. Etwa die Rolle der Medien, der Justiz und der Politik aber unter der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin.
Binswanger soll gemäss dem Urteil die Gerichtskosten von 10'000 Franken übernehmen und Spiess-Hegglin eine Parteienentschädigung zahlen.