Gericht bestätigt lange Freiheitsstrafe für Mord an einer Ärztin
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren bestätigt.

Das Zürcher Obergericht hatte den Mann wegen der Ermordung einer 73-jährigen Ärztin im August 2016 verurteilt.
Der Verurteilte beantragte eine Strafe von höchstens 15 Jahren, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Dieses hatte sich im Januar 2025 zum ersten Mal mit dem vorliegenden Fall zu befassen. Es kam zum Schluss, dass die Begründung der Strafzumessung unzureichend sei und wies die Sache an die Zürcher Vorinstanz zurück.
In seinem neuen Entscheid hielt das Obergericht fest, dass für den Mord eine hypothetische Einsatzstrafe von 20 Jahren angemessen sei. Es begründete dies unter anderem mit der besonders grausamen Tatausführung. Der Mann hatte sein Opfer mit Zellophanfolie erstickt.
Die Lausanner Richter erachten die neue Begründung nun als nachvollziehbar und haben alle diesbezüglichen Rügen des Beschwerdeführers abgewiesen. Der Mann befindet sich seit bald zehn Jahren in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.
Viele Unklarheiten
Der Verurteilte war bei seiner Tat mutmasslich nicht alleine im Haus des Opfers. Er machte während des gesamten Verfahrens jedoch keine Angaben dazu. Freigesprochen wurde die Tochter der Ermordeten. Sie war wegen Anstiftung zu Mord angeklagt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, dem Täter 300'000 Franken für die Ermordung ihrer Mutter angeboten zu haben. Die Tochter war schwer süchtig nach Ritalin. Die Indizien reichten aber für eine Verurteilung nicht aus. Für die vierjährige Untersuchungshaft erhielt die Frau eine Entschädigung von 200'000 Franken zugesprochen.














