Lange Freiheitsstrafe für Mordversuch mit einem Hammer

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für einen Mann aus dem Kanton Zug bestätigt.

schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Der Mann aus dem Kanton Zug versuchte im September 2023 den Ehemann seiner früheren Geliebten mit einem Hammer und einem Messer zu töten.

Der Beschwerdeführer wollte nicht akzeptieren, dass die Frau die kurze aussereheliche Beziehung mit ihm beendete. Mit einem anonymen Mail lockte er deren Ehemann nachts in einen Hinterhalt. Er versicherte diesem, Informationen über eine Affäre der Frau liefern zu können. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In der Dunkelheit schlug der Beschwerdeführer dem Ehemann einen rund drei Kilogramm schweren Hammer auf den Kopf. Anschliessend ging er mit einem Messer auf diesen los. Das Opfer erlitt keine schweren Verletzungen. Aufgrund des Vorgehens des Beschwerdeführers durfte die Zuger Vorinstanz die Tat als versuchten Mord einstufen, wie das höchste Schweizer Gericht schreibt.

Eliminationsmord

Dem Verurteilten sei es darum gegangen, den Platz an der Seite seiner Geliebten einzunehmen, und dafür musste der Ehemann verschwinden. Es sei ihm egal gewesen, dass mehrere Kinder ihren Vater verloren hätten.

Die Tat hat der Mann genau geplant. Er hatte zuvor mehrere Details im Internet recherchiert, so beispielsweise, wie man einen Menschen mit einem Messer tödlich verletzen kann. Der Verurteilte liess sogar eine Grube ausheben, um die Leiche verschwinden lassen zu können. Vor dem Treffen mit dem Ehemann schrieb er in dessen Namen einen Abschiedsbrief.

Das Gesamtbild dieser Indizien zeige, dass der Mann mit der Absicht handelte, den Ehemann zu töten. Keine Rolle spielt dabei, dass es zu keinen schweren Verletzungen gekommen sei.

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