Genfer Staatsanwaltschaft: Rekurs gegen Freispruch von Sterbehelfer
Die Genfer Staatsanwaltschaft legt gegen den Freispruch des früheren Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Rekurs beim Bundesgericht ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Arzt Pierre Beck hat einer gesunden Frau geholfen, mit ihrem kranken Mann zu sterben.
- Eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz wurde aufgehoben.
- Die Genfer Staatsanwaltschaft legt nun gegen den Freispruch Rekurs beim Bundesgericht ein.
Die Genfer Staatsanwaltschaft legt gegen den Freispruch des ehemaligen Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Rekurs beim Bundesgericht ein. So gelangt der Fall vor das höchste Gericht. Der pensionierte Arzt hatte einer gesunden 86-Jährigen Schlafmittel verschrieben, damit sie zusammen mit ihrem kranken Mann sterben konnte.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Radios RTS. Das Genfer Berufungsgericht war im Februar der Ansicht, der ehemalige Exit-Vize Pierre Beck habe nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen und sprach ihn frei.
Verurteilung aufgehoben
Die alleinige Tatsache, dass ein Arzt einer gesunden, urteilsfähigen und sterbewilligen Person das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital verschreibe, stelle kein vom Gesetz sanktioniertes Verhalten dar. Das Genfer Revisionsgericht musste sich dabei zum zweiten Mal mit dem Fall Becks befassen.

Zuvor hatte das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz aufgehoben und das Revisionsgericht angewiesen, den Fall unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes zu beurteilen. Gegen das erste Urteil hatte Beck Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und Recht erhalten.