Ein Umweltaktivist wird wegen Sachbeschädigung zu einer 100-Franken-Busse verurteilt. Der Credit Suisse muss er zudem 400 Franken Wiedergutmachung zahlen.
schweizerische bundesanwaltschaft
Mordprozess um zwei erschossene deutsche Polizisten hat begonnen. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Umweltaktivist wird wegen Sachbeschädigung zu 100 Franken Busse verurteilt.
  • Zudem muss er der Credit Suisse 400 Franken Wiedergutmachung für den Schaden zahlen.
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Ein Aktivist der Umweltgruppierung Breakfree Schweiz, der im Oktober 2018 ein Gebäude der Credit Suisse in Genf mit roter Farbe beschmiert hatte, ist der Sachbeschädigung für schuldig befunden worden. Die Genfer Richter der zweiten Instanz berücksichtigten jedoch die Klimakatastrophe als tiefe Not des jungen Mannes. Sie verurteilten ihn lediglich zu einer Busse von 100 Franken.

Die Berufungs- und Revisionsstrafkammer des Kantonsgerichts verurteilte den Aktivisten ausserdem dazu, der Credit Suisse etwas mehr als 400 Franken als Wiedergutmachung für den materiellen Schaden, das heisst die Reinigungskosten, zu zahlen.

Weitere Zivilforderungen der Bank lehnten die Richter ab. Die Anwältin des Aktivisten, Laïla Batou, wird keine Berufung einlegen.

Klimawandel als Notlage

Der Aktivist hatte 2018 an der Aktion «Red Hands» teilgenommen. Ziel dieser Operation war es, die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe anzuprangern.

Nach Ansicht der Richter kommen dem jungen Mann mildernde Umstände zugute. Ihm seien die Ursachen und Folgen des Klimawandels sehr nahegegangen, kommen die Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss. Er könne sich daher auf eine tiefe Notlage berufen. Zudem habe er aus altruistischen Motiven gehandelt, um die Aufmerksamkeit der Bank und der Öffentlichkeit auf die Klimafragen zu lenken.

Die gewählten Mittel hätten nur begrenzte Schäden am Bankeigentum angerichtet, halten die Richter weiter fest. Der junge Mann habe abwaschbare Farbe verwendet und somit massvoll gehandelt.

Der Aktivist wurde im Februar 2020 in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Im Oktober 2020 wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Das Genfer Kantonsgericht sah den rechtfertigenden Notstand angesichts der Klimakrise als erfüllt an.

Ein Jahr später hob das Bundesgericht diesen Freispruch jedoch auf, da es der Ansicht war, dass für die Berufung auf diesen Notstand eine unmittelbare Gefahr für ein individuelles Rechtsinteresse bestehen müsse. Laut dem Bundesgericht stellen die globale Erwärmung und die durch sie verursachten Katastrophen keine solche unmittelbare Gefahr dar.

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