Genf: Burkini-Verbot in Badis geht nach hinten los
In Genfs öffentlichen Bädern gilt jetzt ein Verbot langer Kleider im Wasser. Das Gesetz richtet sich gegen Burkini – trifft aber auch Kinder mit UV-Shirts.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit Samstag verbietet Genf lange Kleider im Wasser – auch UV-Schutzshirts für Kinder.
- Experten warnen: Schutzkleidung ist nach Schatten die wichtigste Sonnenschutzmassnahme.
- Mehrere Verbände wollen Beschwerden einreichen und eine Aussetzung des Gesetzes erwirken.
Arme müssen frei sein, Hosen dürfen höchstens bis zu den Knien gehen: So lauten die neuen Kleidervorschriften für Genfs öffentliche Bäder. Das Gesetz, das seit letztem Samstag in Kraft ist, richtete sich zunächst gegen Burkinis, erwähnt aber die muslimische Frauen-Badebekleidung mit keinem Wort.
Stattdessen sind nun lange Kleider im Wasser generell verboten – und das sorgt für Kritik. Denn das Verbot gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Badeleibchen mit langen Ärmeln etwa, wie sie zum Schutz vor UV-Strahlung eingesetzt werden, sind damit technisch ebenfalls verboten.
«Leute dürfen keine langen Kleider anziehen, die vor UV-Strahlen schützen – das geht doch zu weit», sagt ein Vater in einer Genfer Badi in einem Beitrag von «Schweiz Aktuell».
Eine ältere Frau ergänzt: «Wir reden von Hautkrebs und dem Schutz davor. Jede Mutter soll selbst entscheiden können, was sie ihrem Kind anzieht und was sie für die Gesundheit sinnvoll findet.»
Krebsliga lobt UV-Leibchen
Rückendeckung erhalten die Kritikerinnen und Kritiker von der Krebsliga Schweiz. Stefanie de Borba, Leiterin Kommunikation und Politik sagt: «Kleider sind nach dem Schatten die zweitwichtigste Schutzmassnahme.»

Und: «Im Gegensatz zur Sonnencreme können sie sich nicht abtragen durch Schwitzen oder durchs Wasser. Sie bleiben an Ort und Stelle.»
Schwierige Umsetzung in der Praxis
In der Praxis stellt die Umsetzung die Bäder vor grosse Probleme. Christian Marchi, Betriebsleiter der Genève-Plage, hat die internen Vorschriften noch nicht angepasst.
«Es kommt mir kompliziert vor, zu jeder Person hinzugehen, die ein langärmliges Shirt oder lange Hosen trägt, um sich vor der Sonne zu schützen», sagt er. «Wir haben Tage, wo wir mehr als fünf- oder sechstausend Besucher haben. Es ist schwierig, das durchzusetzen.»
Mitte: Keine Diskriminierung
Entstanden ist das Gesetz über einen Umweg. Ursprünglich sollte der Gesetzesentwurf den Burkini explizit verbieten. Durch einen Änderungsantrag der Mitte-Partei wurde daraus ein allgemeines Verbot langer Kleider.

Fraktionschef Jean-Marc Guinchard verteidigt das Ergebnis in dem SRF-Beitrag: «Es betrifft alle – Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer. Eine Diskriminierung ist nicht möglich. Es gibt keine Ausnahmen – in allen Schwimmbädern des Kantons ist es gleich.»
Minderheitenverbände: «Diskriminierend und sexistisch»
Minderheitenverbände sehen das anders. «Das Gesetz ist diskriminierend, es zielt in erster Linie auf muslimische Frauen ab», sagt Aude Martenot von der Koalition für barrierefreies Baden.
«Leute dürfen sich nicht so anziehen, wie sie sich wohl fühlen. Es ist auch sexistisch, weil es Frauen vorschreibt, was sie sich anziehen sollen.»
Mehrere Verbände wollen noch diese Woche Beschwerden einreichen und hoffen, dass das Gesetz bis zu einer Entscheidung nicht vollständig umgesetzt wird.











