Frühere grobe Verkehrsdelikte kosten Rasern das Ersttäterprivileg
Wer in den letzten zehn Jahren grob gegen Verkehrsregeln verstossen hat, muss bei einem Raserdelikt laut Bundesgericht mit Freiheits- statt Geldstrafe rechnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht präzisiert das Ersttäterprivileg bei Raserdelikten.
- Wer zuvor grob gegen Verkehrsregeln verstiess, profitiert davon nicht.
- Auslöser war ein Autofahrer mit 74 statt 30 Kilometern pro Stunde.
Das Bundesgericht hat das sogenannte Ersttäterprivileg bei qualifiziert groben Verletzungen der Verkehrsregeln präzisiert.
Wer in den letzten zehn Jahren wegen einer groben Verletzung verurteilt wurde, profitiert nicht mehr von einer Geld- statt einer Freiheitsstrafe.
Autofahrer rast mit 74 statt 30 km/h
Anlass für das Urteil war die Beschwerde eines Autofahrers: Dieser war im Februar 2023 mit 74 statt der erlaubten 30 Stundenkilometer unterwegs.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte den Mann wegen eines Raserdelikts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Die Vorinstanz hatte den Mann noch zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Gegen diesen Entscheid legten der Betroffene und die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Frühere Verurteilung verhindert Privileg
Der Autofahrer gelangte schliesslich ans höchste Schweizer Gericht. Er argumentierte, seine frühere Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen einer groben Verkehrsregelverletzung schliesse die Anwendung des Ersttäterprivilegs nicht aus.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es ist zum Schluss gekommen, dass der Gesetzgeber eine Privilegierung auch bei früheren groben Verkehrsregelverletzungen ausschliessen wollte.
Aus dem Gesetz, der Entstehung der Bestimmung und dem Zweck derselben ergebe sich nicht, dass nur besonders gravierende Vorstrafen die Anwendung des Privilegs verhindern würden.
Raserdelikte können Freiheitsstrafe bringen
Bei einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln sieht das SVG eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren vor. Dazu gehören unter anderem Raserdelikte.














