Ein Dschihadist erstach 2020 in Morges VD einen Portugiesen (†29). Nun verlangt dessen Freundin eine Entschädigung wegen «schweren Fehlern» der Bundesanwältin.
Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwältin soll «schwere Fehler» begangen haben. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2020 tötete ein Dschihadist in einem Kebab-Laden in Morges VD ein Zufallsopfer.
  • Dessen Freundin ist sich sicher: Der Mord am 29-Jährigen hätte verhindert werden können.
  • Deshalb fordert sie nun eine Entschädigung über 25'000 Franken vom Bund.
  • Der Täter war den Behörden bekannt, alle Warnzeichen wurden aber ignoriert.

Im September 2020 erstach ein Dschihadist in Morges VD einen 29-jährigen Portugiesen. Nun fordert seine Freundin (23) eine Entschädigung über 25'000 Franken vom Bund. Sie ist sich sicher: Der tödliche Angriff hätte verhindert werden können.

Denn: Der Schweiz-Türke (26), der damals in einem Kebab-Laden «Allah Akbar» rief und dann ihren Freund tötete, war den Behörden bekannt. Die junge Frau wirft der für sein Dossier zuständigen Bundesanwältin vor, «versagt» zu haben, wie RTS berichtet.

Prozess
Der Angeklagte, 2. v. links, im Prozess um die tödliche Messerattacke in Morges VD vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. - sda - KEYSTONE/Linda Graedel

So sei der Täter im April 2019 verhaftet worden, weil er versucht habe, eine Tankstelle in die Luft zu jagen. Im Juli 2020 wurde er mit strengen Auflagen und unter Verantwortung einer Bundesanwältin freigelassen. «Sie hat einen schweren Fehler bei der Ausübung ihrer Funktion begangen», schreibt der Anwalt Fabien Mingard in einem Brief, der RTS vorliegt.

Täter missachtete Auflagen

Denn der Dschihadist hat die Auflagen wiederholt missachtet und etwa aufgehört, sich auf Verlangen bei der Polizei zu melden. In den zwei Monaten vor der Attacke im Kebab-Laden häuften sich die Warnzeichen: Eigentlich hätte die Bundesanwältin ihn zurück ins Gefängnis schicken sollen, nachdem die Waadtländer Behörden sie über diese informiert hatten.

«Joao wäre nicht gestorben, wenn die nötigen Massnahmen, die die Situation eindeutig verlangte, umgesetzt worden wären», so Mingard.

Der Messerstecher wurde im Januar 2023 vom Bundesstrafgericht zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte wurde des Mordes, der Körperverletzung, der versuchten Brandstiftung und Explosion, der Bedrohung, der Propaganda für den Islamischen Staat (IS) und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden.

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