Gericht

Freiburger Gericht verurteilt Frau zu lebenslanger Haft

Keystone-SDA
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Fribourg,

Wegen des Mordes an einem Kind ist eine 27-Jährige im Kanton Freiburg zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Kanton Freiburg ist am Mittwoch eine Frau wegen Kindsmordes verurteilt worden. Sie will das Verdikt an die nächst höhere Instanz weiterziehen.
Im Kanton Freiburg ist am Mittwoch eine Frau wegen Kindsmordes verurteilt worden. Sie will das Verdikt an die nächst höhere Instanz weiterziehen. - sda - KEYSTONE/DPA/VOLKER HARTMANN

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine junge Frau wurde wegen Kindsmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
  • Sie bestritt die Tat vor dem Strafgericht des Greyerzbezirks.

Eine 27-jährige Frau ist am Mittwoch im Kanton Freiburg wegen Kindsmordes schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht des Greyerzbezirks verurteilte sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Gerichtspräsidentin Frédérique Bütikofer Repond sprach bei der Urteilsverkündung von der «sehr schweren Verantwortung der Angeklagten sowie ihrem Mangel an Empathie».

Das Motiv der Tat sei «abscheulich und sinnlos». Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte bereits an, das Urteil ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Die Angeklagte hatte stets ihre Schuld bestritten.

Die Rechtsvertretenden der Eltern des Mädchens zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Allerdings bleibe die Frustration, dass es nach wie vor keine Erklärung für die Motive des Verbrechens gebe. Die Angehörigen könnten daher erst nach dem vollständigen Abschluss des Gerichtsverfahrens richtig trauern.

Neue Freundin des Vaters beschuldigt

Die Tat ereignete sich im November 2018 in der Wohnung des Vaters des damals zweijährigen Mädchens in Vuadens FR. Der Vater lebte nach der Trennung von der Kindsmutter mit einer neuen Freundin zusammen. Das Mädchen war für das Wochenende in der Obhut des Vaters.

Die Freundin war einen Teil der Nacht allein mit dem Mädchen zu Hause. Am Morgen fand der Vater das tote Mädchen. Laut Obduktionsbericht war es durch «mechanisches Ersticken» zu Tode gekommen. Dies sei nur durch die Intervention einer Drittperson möglich, kamen die Rechtsmediziner zum Schluss.

Die Präsenz des Kindes habe die Frau an der Verwirklichung ihrer Projekte gehindert, befand die Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte beteuerte während des dreitägigen Prozesses ihre Unschuld und vergoss am Ende Tränen, als sie sagte: «Ich werde mit der Last all dieser Anschuldigungen leben müssen, aber zumindest mit der Leichtigkeit eines reinen Gewissens».

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