Sechs Frauen müssen sich wegen einer Oben-ohne-Demonstration am Donnerstag vor dem Polizeigericht in Lausanne verantworten.
Strafe wegen Protest mit nacktem Oberkörper: Sechs Frauen stehen vor dem Polizeigericht in Lausanne.
Strafe wegen Protest mit nacktem Oberkörper: Sechs Frauen stehen vor dem Polizeigericht in Lausanne. - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • In Lausanne VD müssen 6 Frauen wegen eines Oben-ohne-Protests vor Gericht erscheinen.
  • Am Internationalen Tag der Frauenrechte demonstrierten sie mit nackten Oberkörper.
  • An diesem 8. März galten jedoch strenge Massnahmen wegen der Corona-Pandemie.
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Sie haben am Internationalen Tag der Frauenrechte am 8. März 2021 in den Strassen der Waadtländer Hauptstadt mit nacktem Oberkörper protestiert. Sie gehören zu einer Gruppe von 18 Frauen, die trotz der strengen Regeln im Zusammenhang mit Covid-19 an einer Kundgebung teilgenommen hatten.

Nach etwa 15 Minuten wurden sie von der Polizei angehalten und aufgefordert, ihre Identität preiszugeben und sich anzukleiden. Dem kamen die Frauen widerstandslos nach und sie zerstreuten sich.

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Im Vorfeld des internationalen Frauentags am 8. März hängen bereits feministische Transparente in Zürich. - Twitter/sozialismus.ch

Sie wurden alle mit Strafbefehlen von 360 Franken belegt, zudem mussten sie 200 Franken für die Verfahrenskosten bezahlen. Zwölf Frauen zahlten diese 560 Franken, während sechs andere sich weigerten.

Kleidung nur Nebensache

Das Oberamt Lausanne wirft den Frauen die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum und Störung der öffentlichen Ruhe vor. Zudem hätten sie mit ihrer Kleidung gegen den Anstand und die öffentliche Moral verstossen. Der letzte Anklagepunkt ist der Grund für den Einspruch der Frauen gegen die Strafbefehle. Sie verlangen einen Freispruch.

Die feministischen Aktivistinnen, die eine diskriminierende Sexualisierung durch die Behörden anprangern, haben inzwischen ein Kollektiv mit dem Namen «Revoltétons-nous! gegründet. Ihr Ziel ist es, Geld für die Gerichtskosten zu sammeln und gegen die Sexualisierung des weiblichen Körpers zu kämpfen.

Es sei empörend, dass bei einem feministischen Marsch nackte Oberkörper als «unanständig» oder «unmoralisch» eingestuft würden. Deshalb werde ein Kampf gegen diesen Entscheid eingeleitet, mit dem Ziel, einen Präzedenzfall zu schaffen und potenziell legal an feministischen Demonstrationen mit nackten Brüsten und Oberkörpern teilnehmen zu können, hiess es in einer früheren Medienmitteilung des Kollektivs.

Fünf Anwältinnen und ein Anwalt verteidigen die Angeklagten. Kurz vor der Anhörung kamen fast 40 Personen vor dem Lausanner Gericht zusammen, um ihre Unterstützung für die Angeklagten zu demonstrieren.

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