St. Galler Pflegeverband reicht Beschwerde bei Bundesgericht ein
Die Pflegeverbände senesuisse und Curaviva St. Gallen wehren sich gegen die Entscheidung der St. Galler Regierung, die Tagespauschalen nicht anzupassen.

Die Pflegeverbände senesuisse und Curaviva St. Gallen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid der St. Galler Regierung eingereicht. Diese will die Tagespauschalen der Ergänzungsleistungen für Heimkosten nicht anpassen. Das Gesundheitsdepartement äussert sich nicht zur Beschwerde.
Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Betreuung in den Alters- und Pflegeheimen steigen, schrieben die beiden Pflegeheimverbände senesuisse und Curaviva St. Gallen in einer Mitteilung vom Montag.
Dennoch habe sich die St.Galler Regierung dazu entschieden, die gestiegenen Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen nicht zu tragen.
Kampf um gerechte Tarife
Dagegen wehren sich die Verbände vor Bundesgericht, wie zuerst das «St.Galler Tagblatt» berichtete. Die ausbleibende Anpassung der Tarife an die Kostenentwicklung begründete die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss mit der «angespannten finanziellen Lage».
Aus Sicht von senesuisse und Curaviva wäre der Kanton aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Tarife auf das Jahr 2026 hin zu erhöhen.
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äusserte sich das St.Galler Gesundheitsdepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht zur Beschwerde der beiden Verbände.