Hängige AT1-Verfahren bis zum Bundesgericht-Urteil sistiert
Bis zum Bundesgerichts-Urteil sind alle AT1-Verfahren im Zusammenhang mit der Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der ehemaligen Credit Suisse sistiert.

Bis zum rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichts zum ersten AT1-Teilentscheid des Bundesverwaltungsgericht bleiben alle anderen Verfahren sistiert. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle hängigen Verfahren im Zusammenhang mit der Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der ehemaligen Credit Suisse mit Ausnahme des einen hängigen Verfahrens sistiert. Dies bleibt so, bis ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts vorliegt.
In einem Teilentscheid vom 1. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht die Legitimation der Beschwerdeführenden und die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) vom 19. März 2023 aufgehoben.
Finma legt Beschwerde beim Bundegerich ein
Über die Rückabwicklung hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Die Finma hat gegen den Teilentscheid Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Sie stützte sich bei ihrer Verfügung unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates.
Die Abschreibung sei Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS gewesen. Gegen die Finma-Verfügung hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren geklagt.