Die Finanzmarktaufsicht fordert mehr Transparenz: Punkto Klima soll der Finanzsektor künftig offener über Risiken zu berichten.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finma fordert von den Finanzinstituten mehr Transparenz zu Klimarisiken.
  • Künftig müssen sie den Einfluss klimabezogener Finanzrisiken auf bestimmte Punkte angeben.
  • Betroffen von der Regelung sind vorerst grosse Banken und Versicherungen.

Der Klimawandel birgt auf die lange Sicht auch für Finanzinstitute Risiken. Das ruft die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) auf den Plan. Sie verlangt von grossen Banken und Versicherungen, in Zukunft transparent über klimabezogene Finanzrisiken zu berichten.

Die Institute müssen künftig wesentliche klimabezogene Finanzrisiken sowie den Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben, teilte die Finma am Montag mit.

Zudem seien der Prozess zur Identifizierung, Bewertung und Behandlung dieser Risiken sowie quantitative Angaben dazu offenzulegen.

Grossbanken und Versicherungen betroffen

Die Finma habe nach «intensivem Dialog» mit verschiedenen Interessierten und einer öffentlichen Anhörung ihre Rundschreiben entsprechend angepasst. Dabei seien vorerst nur grosse Banken und Versicherungen der Aufsichtskategorien 1 und 2 von den neuen Bestimmungen betroffen, heisst es weiter.

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Der Finanzplatz in Zürich. - Community

In der Umsetzung der prinzipienbasierten Offenlegungspflicht gewährt die Finma den betroffenen Instituten einigen Spielraum. Die Offenlegungsregeln würden lediglich an die Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD), das ist ein international anerkannter Referenzrahmen, angelehnt, heisst es.

In der Anhörung hätten alle Teilnehmenden dies grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Einige Stimmen hätten aber weitergehende Massnahmen gefordert, wie etwa eine Ausdehnung der Pflicht auf mittlere und kleine Institute oder quantitative Vorgaben zu Kennzahlen. Die Finma prüfe nun, ob und inwiefern die Vorgaben allenfalls angepasst werden sollen.

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