Die Finma hat die Schutzmassnahmen bei der Sberbank Schweiz bis Ende September verlängert. Diese betreffen den Schutz von Gläubigern.
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Das Logo der Finanzmarktaufsicht Finma. (Archiv) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Finma hat zuvor verfügte Schutzmassnahmen bei der Sberbank verlängert.
  • Diese bleiben laut Finanzmarktaufsicht bis Ende September in Kraft.
  • Die Massnahmen sollen Gläubiger schützen.

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat zuvor verfügte Schutzmassnahmen bei der russischen Sberbank (Switzerland) verlängert. Vorerst blieben diese bis am 30. September 2022 in Kraft, teilte die Finma am Donnerstag mit. Konkret handelt es sich um Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger.

Sie umfassen eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot. Der von der Finma eingesetzte Untersuchungsbeauftragte bei der Bank nehme seine Funktion weiterhin wahr, so die Finma.

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Die Finanzmarktaufsicht Finma hat zuvor verfügte Schutzmassnahmen bei der russischen Sberbank (Switzerland) verlängert. (Symbolbild) - Keystone

Die ursprünglich bereits im März verfügten Massnahmen wurden einerseits schon mehrfach verlängert. Andererseits wurden sie im Juli zwischenzeitlich für kurze Zeit teilweise aufgehoben.

Bank sollte Forderungen erfüllen

Der Grund: Die Bank sollte Forderungen von nicht sanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen können. Ausgeschlossen blieben Rückzahlungen insbesondere an sanktionierte Personen oder an das Mutterhaus Sberbank of Russia.

Die Sberbank (Switzerland) ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia. Sie ist nicht direkt mit der Sberbank Europe AG verbunden, die von Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs betroffen ist.

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