Laut Finma könnten rund 400 Vermögensverwalter die obligatorische Registrierung bis Jahresende versäumen. Diesen drohen allenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
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Das Logo der Finanzmarktaufsicht Finma. (Archiv) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Jahresende könnten 400 Vermögensverwalter die vorgeschriebene Registrierung verpassen.
  • Sollten diese trotzdem tätig seien, drohen strafrechtliche Konsequenzen und hohe Bussen.
  • Daneben wollen 661 Gesellschaften laut Finma auf eine Bewilligung verzichten.

Fast 400 Vermögensverwalter könnten die bis Ende dieses Jahres gesetzlich vorgeschriebene Registrierung versäumen. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat bis heute von insgesamt 393 Gesellschaften noch keinerlei Rückmeldung erhalten. Das schreibt die Behörde am Donnerstag in einer Aufsichtsmitteilung.

Anfang 2020 hatte die Finma insgesamt 2589 Vermögensverwalter und Trustees gezählt. Diese hatten sich gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (Finig) zu registrieren, wie der Mitteilung zu entnehmen ist.

Das Gesetz räumte ihnen dabei eine Übergangsfrist bis Ende 2022 ein. Diese Frist könne grundsätzlich nicht verlängert werden, betont die Behörde: «Institute, die ihr Geschäft 2023 weiter legal betreiben wollen, müssen bis Ende Jahr ein Bewilligungsgesuch bei der Finma einreichen.»

Geldstrafen von bis zu 250'000 Franken

Sind Vermögensverwalter trotz verpasstem Bewilligungsgesuch über den 1. Januar 2023 hinaus tätig, so drohen ihnen gemäss der Finma sowohl aufsichtsrechtliche Massnahmen wie auch strafrechtliche Konsequenzen. Aufsichtsrechtliche Massnahmen reichen dabei von einem Eintrag auf einer Warnliste bis zur Liquidation des Unternehmens. Geldstrafen und Bussen könnten ausserdem bereits bei Fahrlässigkeit bis zu 250'000 Franken betragen.

Vor Einreichung eines Bewilligungsverfahrens bei der Finma müssen die Vermögensverwalter die Bestätigung für einen Anschluss bei einer Aufsichtsorganisationen (AO) vorlegen. Bereits dafür müsse genügend Zeit eingeplant werden, mahnt die Behörde. Die Bearbeitungszeit eines Bewilligungsgesuchs bei der Finma betrug im Durchschnitt 108 Tage. Dabei lag die Dauer allerdings zwischen 18 und 536 Tagen.

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Bei Fahrlässigkeit drohen Bussen von bis zu 250'000 Franken. - Keystone

Bereits über eine Bewilligung verfügten am 31. Juli 2022 erst gerade 376 Vermögensverwalter und Trustees, wie einer Finma-Zusammenstellung zu entnehmen ist. Weitere 313 Gesuche waren bei der Finma und 846 Gesuche bei einer AO pendent.

661 Gesellschaften hatten der Finma ausserdem mitgeteilt, dass sie auf eine Bewilligung verzichten wollten. Unter anderem machten sie dabei die Anpassung des Geschäftsmodells oder eine Geschäftstätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeitsschwelle geltend.

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