Feuerverbot im Kanton Freiburg gilt auch am 1. August

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der prognostizierten Hitzewelle hat der Kanton Freiburg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt. Die Einschränkung gilt für das gesamte Kantonsgebiet und betrifft neu auch die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag.

Im Kanton Freiburg darf auch am Nationalfeiertag kein Feuerwerk gezündet werden. (Symbolbild)
Im Kanton Freiburg darf auch am Nationalfeiertag kein Feuerwerk gezündet werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Vom Verbot betroffen sind jegliche Feuerwerkskörper, Himmelslaternen sowie Höhen- und Freudenfeuer, wie der Freiburger Staatsrat mitteilte. Ausnahmen gelten nur für die offiziellen Feuerwerke auf dem Murten- und Neuenburgersee.

Grillieren bleibt laut der Mitteilung unter strengen Auflagen erlaubt. So muss ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten werden. Zudem dürfen nur Gas- oder Holzkohlegrills sowie feste Feuerstellen in Gärten oder auf Festplätzen genutzt werden. Bei Wind soll ganz auf das Grillieren verzichtet werden.

Ein Verbot für Feuer im Freien und Feuerwerk gilt im Kanton Freiburg bereits seit dem 10. Juli. Ursprünglich hatte der Staatsrat allerdings Ausnahmen für statische Feuerwerkskörper wie Vulkane am 31. Juli und 1. August vorgesehen.

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