Freiburg: Zweitwohnungen werden vorerst nicht besteuert

    Im Kanton Freiburg wird es vorerst keine Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen geben. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Motion der SP-Fraktion abgelehnt, die bis zum 1. Dezember 2028 eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen wollte. Das Parlament folgte damit der Empfehlung des Staatsrats.

    Die Freiburger Grossräte sind wie der Staatsrat der Ansicht, dass die verlangte Besteuerung von Zweitwohnungen zu früh käme. (Symbolbild)
    Die Freiburger Grossräte sind wie der Staatsrat der Ansicht, dass die verlangte Besteuerung von Zweitwohnungen zu früh käme. (Symbolbild) - KEYSTONE/MAXIME SCHMID

    Der Antrag wurde mit 61 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der von den sozialdemokratischen Grossräten Marie Levrat und Alexander Schroeter eingereichte Antrag steht im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, die in Freiburg zu Steuerausfällen in Höhe von 37,8 Millionen Franken führen dürfte.

    Levrat bezeichnete diese Ausfälle im Ratssaal als Kernproblem. Ziel der Motionäre war es, ein Mindestmass an steuerlicher Gerechtigkeit gegenüber der Mieterschaft herzustellen, die rund 60 Prozent der Freiburger Bevölkerung ausmacht.

    Der Vorstoss wollte unter anderem diejenigen, die von der Reform profitieren, zur Kasse bitten und Anreize schaffen, um ungenutzten Wohnraum auf den Mietmarkt zu bringen.

    Mahnung zur Geduld

    Während die Befürworter aufs Tempo drücken wollten, wies die Mitte-Rechts-Mehrheit im Parlament auf die Komplexität der Materie hin. Ein Handeln komme zu früh, da der Bundesrat das Inkrafttreten der Reform der Wohneigentumsbesteuerung erst auf den 1. Januar 2029 festgelegt habe.

    Finanzdirektor Jean-Pierre Siggen betonte, dass die Freiburger Stimmbevölkerung beim Bundesbeschluss zur Steuer auf Zweitwohnungen anders gestimmt habe als die Schweizer Gesamtbevölkerung. Diese Abweichung zeige eine spezifische Sensibilität im Kanton.

    Darüber hinaus fehlen derzeit die technischen Voraussetzungen: Um die Steuer zu erheben, müsse die zuständige Behörde die betroffenen Objekte klar identifizieren können. Dafür sei ein bislang nicht existierendes Gebäude- und Wohnungsregister für Steuerzwecke zwingend erforderlich. Klar sei bisher nur, dass der Immobiliensektor vor tiefgreifenden steuerlichen Veränderungen stehe.

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